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Artikel | Risk Perspectives

Transportwaren und Verkehrshaftungs-Versicherungen vor Herausforderungen

20. Oktober 2022

Die Havarie des Frachtschiffs „Ever Given“, die Folgen der Pandemie und Cyber-Risiken führen zu Einschränkungen beim Deckungsschutz. Ziel ist es, Ausschlussklauseln und eine Mitversicherung von Russland und der Ukraine durchzusetzen.
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Zeigte sich der härtere Markt im Jahr 2021 vor allem in den Prämienforderungen der Versicherer, verfolgen die Marktteilnehmer im Jahr 2022 das Ziel, den Deckungsschutz zu beschränken. Dabei stehen insbesondere die Cyber­ und Pandemie­-Klauseln im Fokus. Zwischenzeitlich stellt sich heraus, dass die Versicherer eine nahezu identische Klausel anbieten, die den Wiedereinschluss dieser Gefahren vorsieht, jedoch mit einem reduzierten Policen-Limit.

Nach Aussage der Erstversicherer kommt der Druck überwiegend aus dem Rückversicherungsmarkt. Daher sehen wir keine Möglichkeit, auf die geforderten Klauseln in den bestehenden beziehungsweise neuen Verträgen zu verzichten.

Positiv ist dagegen, dass die Versicherer auch weiterhin ausreichend Deckungskapazitäten zur Verfügung stellen. Allerdings scheinen sich die zeichnungswilligen Versicherer zurückzuziehen – die im letzten Jahr angedeutete Zeichnungszurückhaltung bei internationalen Programmen hat sich weiter verschärft: Die Vorlaufzeiten werden länger bei gleichzeitig steigendem Kostenniveau. Diese Belastung der Rückversicherer wird sich ebenso auf die Erstversicherer auswirken. 

Großschadenereignisse wie die Blockade des Suez­Kanals durch die Havarie der „Ever Given“ verdeutlichen, wie empfindlich Lieferketten sind. Hinzu kommen die Auswirkungen der Pandemie mit knappen Waren, Hafenschließungen in Asien und immens gestiegenen Frachtraten. 

Versicherungsausschluss Russland und Ukraine

Aufgrund der Invasion Russlands in die Ukraine haben die meisten Versicherer mitversicherte Gefahren wie Krieg (nur See- und Lufttransporte), Streik und Aufruhr sowie Beschlagnahmungen für beide Länder weitgehend gekündigt. 

Einige Versicherer haben ihre Sanktionen bereits erweitert und den Versicherungsschutz für Russland und die Ukraine zum nächsten Renewal gekündigt. Hier bleibt abzuwarten, wie sich der gesamte Transportversicherungsmarkt weiter verhält.

Ferner müssen Erstversicherer die Versicherungssteuerpflicht ihrer Prämien bezüglich mitversicherter Risiken überprüfen. Davon betroffen sind in der Regel die mitversicherten Nebensparten wie Werkverkehr, Ausstellungen sowie die disponierten Lagerungen in der Transport­-Warenversicherung. Die Verhandlungen für eine rechtlich saubere und administrativ einfache Regelung laufen auf Hochtouren.

Lagerversicherungen

Im Bereich der Lagerversicherung verlangen die Versicherer mehr Transparenz bezüglich ihres Kumulrisikos. Somit ist für die Risikobewertung mit einigen detaillierten Fragen zu rechnen. Dies wird insbesondere exponierte (risikobehaftete Güter wie Chemikalien) und schadenbelastete Risiken (Schadenquoten über 65 bis 75 Prozent) betreffen.

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