360°Vorsorge I News
Die Gesetzesrevision zur "Weiterentwicklung der IV" wurde im Juni 2020 vom Parlament verabschiedet und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Diese Revision soll die Eingliederung verstärken und eine Invalidität verhindern. Die Gesetzesrevision sieht eine engere Begleitung und gezielte Steuerung von Kindern mit Geburtsgebrechen vor, eine gezielte Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang ins Berufsleben und den Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Um diese Ziele zu erreichen, ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Arbeitgebern und der IV sowie die Einführung eines neuen linearen Rentensystems geplant.
Das geltende abgestufte Rentensystem wird durch ein stufenloses Rentensystem ersetzt.
Quelle: Botschaft vom 15.2.2017 zur Aenderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV).
Während infolge Einführung dieses Systems die Invalidenrenten für einige Versicherte erhöht werden, erhalten andere Versicherte künftig tiefere Invalidenrenten. Um diese Auswirkungen etwas abzuschwächen, hat der Gesetzgeber für drei Versichertengruppen eine Reihe von Übergangsregelungen vorgesehen.
Invalidenrente | Details |
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Versicherte unter vollendetem 30. Lebensjahr am 1. Januar 2022 |
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Versicherte zwischen 30. vollendetem Lebensjahr und 54. vollendetem Lebensjahr am 1. Januar 2022 |
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Versicherte nach vollendetem 55. Lebensjahr am 1. Januar 2022 |
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Da diese gesetzlichen Änderungen nur im BVG-Obligatorium zwingend sind, hat der Stiftungsrat sich mit einigen Fragen zu befassen. Der Stiftungsrat muss sich überlegen, ob es für die Pensionskasse sinnvoll ist, auf das neue System umzusteigen, insbesondere bei einer umhüllenden Vorsorgeeinrichtung, oder ob es Sinn macht, das heutige System beizubehalten, oder ob das neue System nur für das BVG-Minimum eingeführt werden soll, während für den überobligatorischen Teil weiterhin das alte System gilt.
Alle diese Möglichkeiten haben ihre Vor- und Nachteile. Gewisse Optionen sind sodann in ihrer Umsetzung komplizierter als andere. Es muss eine Einzelfallbewertung vorgenommen werden, welche die konkrete Situation der Vorsorgeeinrichtung berücksichtigt. Es lässt sich aber bereits an dieser Stelle generell Folgendes festhalten:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine gute Vorbereitung angesichts der Bedeutung dieser Gesetzesänderung und den sich daraus ergebenden Aufgaben essenziell ist. Wir empfehlen daher allen Pensionskassen, dieses Thema jetzt auf ihre Traktandenliste zu setzen und bereits im Vorfeld Gespräche mit den verschiedenen Akteuren aufzunehmen. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei diesen Gesprächen.
Titel | Dateityp | Dateigröße |
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Neues stufenloses Rentensystem: Auswirkungen und Herausforderungen für Pensionskassen | .1 MB |