360°Vorsorge I News
Mit Volksabstimmung vom 25. September 2022 wurden die Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7.7% auf 8.1% (Normalsatz) bzw. vom 2.5% auf 2.6% (reduzierter Satz) angenommen (AHV 21). Die Reform tritt voraussichtlich auf den 1. Januar 2024 in Kraft.
Mit der Reform sollen die Renten der AHV für die nächsten rund 10 Jahre gesichert, das Leistungsniveau erhalten und gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung getragen werden. Demographisch fällt die Zunahme der Lebenserwartung sowie das Erreichen des Pensionierungsalters geburtenstarker Jahrgänge (Babyboomer-Generation) ins Gewicht. Dazu kommen neue Lebens- und Arbeitsformen und der Wunsch nach mehr Flexibilität.
Wir geben Ihnen in untenstehendem Dokument (als Download) einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen der AHV 21 – Reform und deren Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge und schliessen mit einer Übersicht über den Handlungsbedarf von Vorsorgeeinrichtungen und einem Hinweis zur BVG 21 - Reform.
Titel | Dateityp | Dateigröße |
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Überblick über die wichtigsten Neuerungen der AHV 21 – Reform | .1 MB |