360°Vorsorge I News
Nach langer Debatte wurde die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) am 17. März 2023 im Parlament verabschiedet. Die Reform soll den Fortbestand der zweiten Säule sichern und gleichzeitig den Bedürfnissen und Erwartungen der verschiedenen Versichertenkategorien Rechnung tragen. Sie stellt einen Kompromiss zwischen gesellschaftlichen und politischen Akteuren dar. Die Reform ergänzt die AHV-Reform (AHV 21), welche vom Schweizer Volk am 25. September 2022 angenommen wurde.
Ziel dieser BVG-Reform ist es, das Rentenniveau zu sichern, die Finanzierung zu stärken und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – zu verbessern. Die wichtigsten Neuerungen der Reform sind folgende:
Die Reform war und ist nach wie vor sehr umstritten. Kritisiert werden vor allem die Senkung des Umwandlungssatzes und die Kompensationsmassnahmen. Es zeichnet sich deshalb ab, dass ein Referendum zustande kommt, so dass diese Reform dem Volk voraussichtlich im Frühjahr 2024 zur Abstimmung vorgelegt wird. Sollte die Reform in einer Volksabstimmung abgelehnt werden, müsste erneut eine Lösung für die demografischen Entwicklungen diskutiert werden.