360°Vorsorge I News
Zur Erinnerung, der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) möchte hier etwas mehr «Orientierungshilfe» geben und hat am 13. Dezember 2022 einen Standard für ein ESG-Reporting für Pensionskassen herausgebracht. Dieser trat per 1. Januar 2023 in Kraft und wird für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2023 empfohlen. Das Reporting soll jährlich entweder als separater Nachhaltigkeitsbericht oder als Teil des Geschäftsberichts umgesetzt werden. Über die Zeit soll so eine konsistente und vergleichbare Berichterstattung angestrebt werden. Diese Empfehlung richtet sich sowohl an ASIP-Mitglieder als auch an Nicht-Mitglieder und kann auch als Richtlinie für andere (institutionelle) Investoren herangezogen werden.
Die Diskussionen, in welcher Form und ob überhaupt Schweizer Pensionskassen verstärkt auf eine nachhaltige Ausrichtung ihrer Pensionskassenvermögen setzen sollten, sind schon sehr lange im Gange. Während die Investitionsmöglichkeiten in nachhaltige Produkte in der Schweiz seit einigen Jahren stark angestiegen sind, haben Pensionskassen-Verantwortliche bisher nur zögerlich reagiert. Kein Wunder, denn explizit verpflichtet waren sie dazu bisher nicht. Der Fokus hat sich mittlerweile jedoch verändert, und wir beobachten zunehmend, dass an klaren Richtlinien und konkreten nachhaltigeren Umsetzungsmöglichkeiten gearbeitet wird. Denn die Stimmen sind schon sehr lange laut geworden, dass Pensionskassen diesbezüglich quasi eine «treuhänderische Sorgfaltspflicht» beinhalten. Damit sind sie zwar nicht rechtlich gezwungen, Klimarisiken in die Vermögensanlage mit einzubeziehen, müssen aber dennoch alle relevanten Anlagerisiken und Anlagechancen berücksichtigen.
Bewusst wird hier an die Finanzindustrie appelliert, mehr Transparenz und Qualität in die Datenlage zu bringen und durch die Zunahme an eingeforderten Daten von Seiten der Investoren standardisierte und vergleichbare Daten in Zukunft problemlos bereitstellen zu können. Zudem kann durch die Bereitstellung eines Reports auch die Kommunikation mit den Destinatären und anderen Interessengruppen verbessert werden.
Mehrere Pensionskassen arbeiten bereits an diesem neuen Berichterstattungsvorschlag, und WTW unterstützt seine Kunden derzeit bei der Erstellung eines ersten Berichts, der die qualitativen und quantitativen Elemente enthält, die für eine erste Darstellung der zum Thema Nachhaltigkeit geleisteten Arbeit erforderlich sind. Im Moment betrifft dies vor allem diejenigen, die die meiste Arbeit geleistet haben und deren ESG-Überzeugungen am besten etabliert sind. Der ASIP hat auch ein Format für den vorgeschlagenen Standardbericht vorgeschlagen, welches wir im Folgenden mit den wichtigsten 5 Schritten zusammenfassen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass heutige und künftige Generationen von Pensionskassenverantwortlichen und Versicherten den nachhaltigen Aspekten der getätigten Investitionen immer mehr Beachtung schenken. Langfristig wird sich dies sicherlich positiv auswirken und das Vertrauen in das Finanzmanagement der 2. Säule stärken. Ein Investmentansatz, der die ESG- und Nachhaltigkeitsaspekte in seine Anlagestrategie einbezieht, wird bald zum Standard werden, und es ist zu erwarten, dass kontinuierliche Verbesserungsprozesse im Bereich Nachhaltigkeit und ESG zu "Best Practices" führen werden. Schliesslich stellt der vom ASIP vorgeschlagene Standard bereits einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz für Schweizer Pensionskassen dar.
01
Unterteilung des Hauptteils der Berichterstattung in einen qualitativen und einen quantitativen Teil.
02
Im Vordergrund steht die Diskussion und Darstellung der Ziele und Grundsätze der Nachhaltigkeitsstrategie:
Je nach Zielsetzung sollten die gewählten Ansätze dokumentiert und den jeweiligen Anlagekategorien zugeordnet werden (z.B. Ausschlüsse, Stewardship, Engagement, Impact Investitionen, Klimaorientierung (Dekarbonisierung)).
03
Aussagen zur Implementation der Nachhaltigkeitsgrundsätze und Erläuterung der Umsetzungstechniken. Geben Sie an, wie die Ziele erreicht werden sollen und welche Indikatoren zu ihrer Messung verwendet werden.
04
Der ASIP listet standardisierte Kennzahlen auf, die entweder in einem Basisbericht (Mindeststandard) oder in einem darauf basierenden erweiterten Bericht dargestellt werden sollen.
Zu den Indikatoren, die in dem Bericht vorgestellt werden sollten, gehören u.a.: