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Vorsorgelücken: Wie kann man sie vermeiden?

Solide finanzierter Ruhestand nach der Karriere: was tun?

Von Angelica Meuli und Maissa Tamraz | 17. Juni 2024

Die Planung der Pensionierung ist entscheidend für eine sorgenfreie Zukunft. Heutzutage machen sich jedoch viele Menschen Sorgen, dass sie ihren derzeitigen Lebensstandard nach der Pensionierung nicht halten können.
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Für viele Menschen liegt die Pensionierung noch in weiter Ferne. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, sich schon in jungen Jahren mit eben diesem Thema zu beschäftigen, um nach der Pensionierung finanziell abgesichert zu sein. Wie kann man eine solche Situation vermeiden? Welche Massnahmen stehen zur Verfügung, um finanzielle Sicherheit nach der Pensionierungsicherzustellen? Wie kann man die Pensionierung mit gutem Gewissen in vollen Zügen geniessen?

Im Rahmen der ersten Säule wirkt sich jedes fehlende Beitragsjahr erheblich auf die Höhe der Altersrente aus. Diese verringert sich unabhängig von den in den anderen Jahren gezahlten Beiträgen um etwa 2,3 % pro fehlendes Beitragsjahr. Es wird daher empfohlen, spätestens ab Alter 21 in die AHV einzuzahlen, um eine solche Kürzung zu vermeiden. Zudem können Beitragslücken bis maximal fünf Jahre nach deren Entstehen geschlossen werden. Daher ist es ratsam, darauf zu achten, dass die Beiträge kontinuierlich gezahlt werden. Eine regelmässige Überprüfung des individuellen Kontos bei der AHV alle fünf Jahre ist empfehlenswert.

In Bezug auf die zweite Säule haben Ereignisse wie Teilzeitarbeit, Scheidung, Vorbezüge für Wohneigentum oder Arbeitsunterbrüche erhebliche Auswirkungen auf die Altersrente. Die endgültige Höhe der Rente hängt unter anderem stark von der Höhe der Bezüge und dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad während der gesamten beruflichen Laufbahn ab. Eine Möglichkeit, die Auswirkungen dieser Ereignisse abzumildern, sind freiwillige Einkäufe (Details hierzu ergeben sich aus dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung). Diese sind steuerlich vorteilhaft und führen in der Regel zu einem höheren Rentenniveau bei Pensionierung. Darüber hinaus bieten einige Vorsorgeeinrichtungen ihren Versicherten die Möglichkeit, die Skala ihrer Sparbeiträge zu wählen. Das Altersguthaben und die Höhe der Rente erhöhen sich dann durch zusätzliche Sparbeiträge und durch den Zinseszinseffekt

Zu erwähnen ist, dass es heute noch wichtiger ist über freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse nachzudenken, denn selbst nach einem langen und erfüllten Berufsleben haben die jüngsten Senkungen der Umwandlungssätze und die tieferen durchschnittlichen Renditen auf den individuellen Vorsorgekonten in den letzten 10 Jahren die Hoffnungen auf eine abgesicherte Pensionierung deutlich geschmälert.

Vor diesem Hintergrund ist die Teilnahme an vom Arbeitgeber organisierten Informationsveranstaltungen allen Versicherten dringend angeraten, um sich über die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen auf dem Laufenden zu halten und so Vorsorgelücken zu vermeiden. Beispielsweise ist es wichtig zu beachten, dass es im Todesfall keine Hinterlassenenleistungen für Lebenspartner im Konkubinat gibt, es sei denn, dies ist im Reglement der Vorsorgeeinrichtung ausdrücklich vorgesehen. Unter Umständen muss der Versicherte dann seinen Lebenspartner vor dem Tod mittels eines von der Vorsorgeeinrichtung zur Verfügung gestellten Formulars anmelden und es wird vorausgesetzt, dass vor dem Tod mindestens fünf Jahre lang ein gemeinsamer Wohnsitz bestand. Es gibt noch weitere Sonderfälle, wie z. B. Versicherte über 58 Jahre, deren Lohn um höchstens die Hälfte gesunken ist und denen die Vorsorgeeinrichtung anbieten kann, ihre Vorsorge in der Höhe des letzten versicherten Lohns weiterzuführen. Die Beiträge für die Weiterversicherung werden dabei grundsätzlich vollständig von der versicherten Person getragen (sofern im Vorsorgereglement nichts anderes vorgesehen ist). Ein letztes Beispiel betrifft Personen, die aus dem Ausland in die Schweiz kommen. In solchen Konstellationen sind Einkäufe in die Vorsorgeeinrichtung zwar möglich, aber in den ersten fünf Jahren nach Eintritt in die Vorsorgeeinrichtung auf 20% des reglementarisch versicherten Lohns beschränkt.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Versicherten über die verschiedenen Regelungen der Vorsorgeeinrichtungen informiert bleiben sollten, damit die finanzielle Sicherheit nach der Pensionierung gewährleistet werden kann und Vorsorgelücken vermieden werden können. Auch die Diskussionen über die Reform der zweiten Säule, über welche die Schweizer Bevölkerung noch in diesem Jahr abstimmen wird, dürften interessant werden.

Für weitere Informationen zu unseren Bildungs- und Schulungsangeboten zum Thema Rente und Vorsorge folgen Sie bitte diesem Link.

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