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Artikel | Benefits Perspectives

Benefits! Newsletter – November 2021

Im Fokus: BBG-Absenkung, aktuelle BAG-Urteile

17. November 2021

Handlungsbedarf durch BBG-Absenkung, Invalidenrente, zeitanteilige Berücksichtigung von Teilzeitarbeit,
Haftung für bAV bei Betriebsübernahmen aus Insolvenz, Rentenanpassung bei Gewerkschaften.
Retirement|Health and Benefits
N/A

Der Benefits!-Newsletter von Willis Towers Watson berichtet regelmäßig über Trends, Best Practices sowie Änderungen der Rahmenbedingungen für die bAV. In dieser Ausgabe:

Themen im Überblick


  1. 01

    BBG-Absenkung verursacht Handlungsbedarf

    Das Absenken der Beitragsbemessungsgrenze zum 1.1.2022 hat zwar kaum materielle Auswirkungen, kann aber zu erheblichem zusätzlichen Informations- und Verwaltungsaufwand im Hinblick auf abgabenrechtliche Fragen sowie Beitragsberechnung, Entgeltumwandlung und Arbeitgeber-Zuschuss führen. Was jetzt zu tun ist.


  2. 02

    BAG zu Invalidenrente

    Die Anforderungen an das Ausscheiden bzw. eine voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit als Anspruchsvoraussetzungen präzisiert das Gericht in drei Urteilen.


  3. 03

    Rentenanpassung bei Gewerkschaften

    Gewerkschaftliche Arbeitgeber dürfen die Anpassung von Betriebsrenten verweigern, wenn sie sonst ihren Vereinszweck nicht mehr erfüllen können, urteilt das BAG. 


  4. 04

    Teilzeitarbeit – zeitanteilige Berücksichtigung bei bAV

    Arbeitgeber können Teilzeitarbeit in der bAV durch Kürzung mit dem in der Dienstzeit durchschnittlich erreichten Teilzeitfaktor berücksichtigen, bestätigt das BAG.


  5. 05

    Haftung für bAV bei Betriebsübernahme aus Insolvenz

    Das BAG bestätigt, dass für vor Insolvenzeröffnung bereits entstandene, aber nicht vom PSV geschützte bAV-Ansprüche oder -Anwartschaften bei einer Betriebsveräußerung in der Insolvenz auch nicht der Erwerber haftet.


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