Welche Themen 2022 umzusetzen oder (neu) zu beachten sind
Erleichterung ist angesichts einer Vielzahl von heute bereits bekannten Themen auch 2022 leider nicht in Sicht. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum insbesondere kleine Einrichtungen sich vermehrt überfordert fühlen und die Sympathien mancher Arbeitgeber für ihre eigene EbAV schwinden.
Einige regulatorische Änderungen der letzten Jahre entfalten 2022 erstmals ihre Wirkung für EbAV und führen somit im aktuellen Jahr erstmalig zu Umsetzungsbedarf. Darüber hinaus zeichnen sich bereits weitere Themen ab, die voraussichtlich noch 2022 auf die Agenda der Einrichtungen rücken und zusätzlichen Aufwand verursachen werden.
In einem White Paper findet sich eine Übersicht über Themen, die – sofern noch nicht geschehen – im aktuellen Jahr umzusetzen oder zu beachten sind.