Wie ihre Gesundheitspakete mit Einsatz der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) im Detail aussehen, können Arbeitgebende individuell festlegen. So lässt sich der Employee Benefit passgenau an den Zielen der individuellen Benefits-Strategie ausrichten und gleichzeitig auf den Bedarf der Belegschaften zuschneiden.
Arbeitgebende, die für ihre Mitarbeitenden eine betriebliche Krankenversicherung einrichten, haben die unterschiedlichsten Beweggründe und verfolgen individuelle Ziele, wenn sie sich für die Implementierung dieses Trend-Benefit entscheiden. Im Vordergrund steht zunächst für Arbeitgebende, die Metathemen "Health & Wellbeing" strategisch anzugehen sowie die Gesundheitsrisiken der Mitarbeitenden abzusichern. Darüber hinaus, leiten Arbeitgebende die konkrete Ausgestaltung der bKV aus der zugrundeliegenden Benefits-Strategie ab: Möchte man Mitarbeitenden eine bessere Gesundheitsvorsorge ermöglichen und gleichzeitig zur Gesunderhaltung motivieren, was Schlüssel-Motiv einer Benefits-Strategie sein kann, kommen entsprechende Vorsorge-Tarife in Betracht. Mit diesem Motiv einher geht für Arbeitgebende, einem erhöhten Krankenstand vorzubeugen und so gleichzeitig Ausfallkosten zu reduzieren.
Hohe Kosten kommen auf GKV-Versicherte insbesondere im Bereich Zahnersatz zu, sobald hochwertigere Leistungen als die Regelleistungen gefragt sind. Strebt der Arbeitgebende an, in der Gesundheitsabsicherung der Mitarbeitenden vor allem hohe finanzielle Lücken zu schließen, so können Zahnvorsorge- und Zahnersatz-Tarife geeignete Lösungen sein, die neben dem physischen Wellbeing auch das finanzielle Wellbeing der Mitarbeitenden berücksichtigt.
In beiden Bereichen spüren die Mitarbeitenden den Nutzen der Zusatzleistung signifikant, denn Vorsorgeleistungen sowie Zahnleistungen werden in aller Regel häufig in Anspruch genommen. Die Wahrnehmung eines entsprechenden Benefits ist bei den Mitarbeitenden somit hoch und schlägt sich in der Wertschätzung für den Arbeitgebenden deutlich nieder.
Ebenso hohen finanziellen Nutzen für die Mitarbeitenden können Arbeitgebende über entsprechende Zusatzversicherungen im stationären Bereich erreichen. Der Benefit wird hier wiederum in aller Regel nicht vergleichbar erlebbar sein, da Krankenhausbehandlungen seltener zum Tragen kommen als Vorsorge- oder Zahnbehandlungen.
Wichtig für die Arbeitgebenden ist an dieser Stelle häufig, für alle Mitarbeitenden gleichermaßen eine nutzenstiftende Zusatzleistung zu bieten. Für die Bereiche Vorsorge und Zahn gilt dieses Kriterium in aller Regel als erfüllt. Im ambulanten Bereich kann dieses Kriterium nicht zwangsläufig erfüllt sein, sind Heilpraktiker-Leistungen und Naturheilverfahren sowie Brille/Sehhilfen nicht für jeden Mitarbeitenden von Relevanz.
Zwischenzeitlich ist von Versicherern mit der Einführung von Budget-Tarifen eine adäquate Lösung ins Spektrum der betrieblichen Krankenversicherung aufgenommen worden, mit dem Arbeitgebende die verschiedenen Versorgungsbausteine mit einem Budgetpaket für ein Jahre von Gesundheitsleistungen umfassend abdecken und absichern.