Sind Sie an einer Ausfinanzierung Ihrer Pensionsverpflichtungen interessiert, möchten dabei aber den Durchführungsweg der Direktzusage nicht wechseln? Oder denken Sie darüber nach, Verpflichtungen aus Wertkonten- oder ATZ-Modellen abzusichern?
Dann ist eine Treuhandlösung in Form eines sog. Contractual Trust Arrangements (CTA) die perfekte Antwort. Treuhandkonstrukte zur Sicherung von betrieblichen Altersversorgungssystemen oder auch Altersteilzeit- und Wertkonten-Modellen lassen sich sowohl für Großunternehmen als auch für Mittelständler – in Form einer überbetrieblichen Lösung – optimal gestalten.
Der CTA als Finanzierungsvehikel ist dabei kein eigenständiger Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Sinne des Betriebsrentengesetzes, sondern eine privatrechtliche Treuhandkonstruktion. In Frage kommt eine Treuhandkonstruktion vor allem für Unternehmen, die folgende Anforderungen an eine externe Finanzierung stellen:
Vertraglicher Insolvenzschutz: Durch die gesetzliche Insolvenzsicherung von Leistungen der bAV über den Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSV) sind z.B. Verpflichtungen oberhalb der gesetzlichen Sicherungshöchstgrenze nicht erfasst. Das betrifft in 2022 z.B. Monatsrenten, die 9.870 EUR überschreiten, sowie die Entgeltumwandlung oberhalb von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (in den jeweils letzten beiden Jahren vor Eintritt eines PSV-Sicherungsfalls). Durch eine geeignete CTA-Konstruktion können diese Sicherungslücken geschlossen werden.
Bilanzielle Saldierung nach HGB, IFRS oder US-GAAP: CTAs werden von Wirtschaftsprüfern grundsätzlich als zur dauerhaften Auslagerung von Vermögenswerten i.S.v. internationalen und von nationalen Rechnungslegungsstandards geeignet anerkannt. Durch den Nettoausweis von Pensionsverpflichtungen und ausgelagertem Plan- bzw. Deckungsvermögen wird damit eine Bilanzverkürzung möglich.
Flexibilität in der Dotierung und Steuerneutralität: Der Grad der externen Finanzierung sowie der Funding-Plan lassen sich bei einem CTA unternehmensseitig flexibel steuern. Es existieren keine steuerlichen Dotierungsrestriktionen. Die Dotierung erfolgt vollständig steuerneutral, da das wirtschaftliche Eigentum an dem auf den Treuhänder übertragenen Vermögen beim Unternehmen verbleibt. Ebenso kommt es beim Arbeitnehmenden weder zu einer Lohnsteuerpflicht in der Anwartschaftsphase noch zu einer Änderung der Leistungsbesteuerung.
Absicherung von Effekten aus der Unternehmensdemografie: In einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft und damit auch Belegschaft nimmt die Bedeutung der Pensionsrückstellung als unternehmensinterner Finanzierungsquelle ab. Um erwartete Rentenzahlungsströme bzw. deren Spitzen im Rahmen des Liquiditätsmanagements langfristig zu steuern, kann die Einbindung eines CTAs sinnvoll sein.
Haben Sie einen Betrieb oder einen Betriebsteil erworben und benötigen für diesen eine CTA-Anschlusslösung? Betreiben Sie einen firmeneigenen CTA, möchten diesen aber nicht mehr fortführen? Beteiligen Sie sich bereits an einem anderen Gruppen-CTA, sind mit diesem aber nicht uneingeschränkt zufrieden? Unsere Lösung sowohl als Erst- als auch Anschlusslösung: Der WTW CTA
Größere Unternehmen verfügen häufig über die Ressourcen, um firmeneigene CTA zu gründen. Hingegen bietet sich für mittelständische Unternehmen insbesondere die Beteiligung an einem überbetrieblichen Gruppen-CTA an, um den Einrichtungs- und Betriebsaufwand für die Treuhandlösung so weit als möglich zu verringern. Dieser Aspekt ist auch für Unternehmen von Bedeutung, die einen eigenen CTA nicht weiter betreiben wollen und deshalb einen Wechsel zu einem Gruppen-CTA ins Auge fassen. Die Beteiligung des Käufers an einem überbetrieblichen CTA kann beim Verkauf von Unternehmen oder Betrieben darüber hinaus dazu dienen, den Transfer bisher vom Verkäufer bereits in einen CTA eingebrachter Vermögenswerte auf den Käufer zu erleichtern bzw. überhaupt zu ermöglichen.
Im Rahmen eines marktüblichen doppelseitigen Treuhandmodells verwaltet der WTW CTA das Vermögen, das ihm vom Unternehmen als Treugeber übertragen wurde, als juristischer Eigentümer (Verwaltungstreuhand) und sichert zugleich die Ansprüche der Berechtigten (Sicherungstreuhand). „Herzstück“ des CTAs ist die Treuhandvereinbarung, in der z.B. die Art der zu sichernden Verpflichtungen und der Sicherungskonstruktion, die Einbringung, Anlage und Auszahlung des Treuhandvermögens sowie die Durchführung der Sicherung im Insolvenzfall geregelt sind.
Der WTW CTA kann die vom Treugeber übertragenen Vermögenswerte als mögliche Kapitalanlageformen in Publikums- und Spezialfonds bzw. sog. Kapitalisierungsgeschäfte i.S.d. § 1 Abs. 2 VAG, ggf. Rückdeckungsversicherungen, Barmittel anlegen. Die Verpflichtungen und die Auszahlung der Versorgungsleistungen verbleiben beim Unternehmen; die Erstattung ausgezahlter Leistungen durch den Treuhänder erfolgt gegen entsprechenden Nachweis des Unternehmens.
Das Mindestvolumen des in den WTW CTA einzubringenden Treuhandvermögens liegt – zumindest mittelfristig – grundsätzlich bei rund 5 Mio. EUR.
Ungeachtet der generellen Unabhängigkeit in der Kapitalanlage bieten wir mit der WTW Investmentlösung eine einzigartige Kombinationsmöglichkeit. Mit dieser eigens für den WTW CTA und den WTW PF entwickelten Investmentlösung wird auch Anlegern mit kleineren und mittleren Volumina die Möglichkeiten geboten, von den Vorteilen attraktiver Spezialfonds zu profitieren.
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Der WTW CTA ist Teil der WTW Finanzierungsplattform. CTA und Unterstützungskasse (UK) bietet WTW bereits seit Jahren erfolgreich am Markt an. Die Zulassung des WTW Pensionsfonds (WTW PF) mit seinem nicht-versicherungsförmigen Pensionsplan durch die BaFin erfolgte im Januar 2013; im Jahr 2015 erfolgte ergänzend die Zulassung des Pensionsplans mit Beitragszusage mit Mindestleistung. Durch die Kombination von PF, UK und CTA ergibt sich eine vollumfassende Finanzierungsplattform. Die Plattform ist eingebettet in das umfassende WTW Leistungs- und Beratungsspektrum. Kundenspezifische Lösungen reichen von einer simplen Nutzung der Vehikel bis hin zu einer vollständigen Auslagerung samt laufender Administration und Kapitalanlage.
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