Die Digitale Rentenübersicht ist ein neues Bürgerportal der gesetzlichen Rentenversicherung, das überindividuelle Ansprüche der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Altersvorsorge informiert. Bei der DRV Bund ist dafür die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) eingerichtet worden, die das Portal realisiert und die Anbindungstechnologie für die verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen bereitstellt.
Das Portal startet Ende 2022 mit einer einjährigen Pilotphase (erste Betriebsphase), an der Versorgungseinrichtungen freiwillig teilnehmen können und während der eine laufende Evaluation und Weiterentwicklung eingeplant ist.
Mit der Veröffentlichung der ZfDR-Informationsseite für Vorsorgeeinrichtungen konkretisieren sich die Anforderungen, so dass mit den Vorarbeiten für die Anbindung spätestens jetzt begonnen werden kann.
Einrichtungen, die zur jährlichen Übermittlung von Standmitteilungen verpflichtet sind – im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge also Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen – müssen sich gemäß dem zugrundeliegenden Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz) anbinden. Ob diese Verpflichtung bereits ab Ende der Pilotphase im Dezember 2023 greift, ist bislang offen.
Unabhängig von der Verpflichtung wird das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern eine vollständige Übersicht über Ihre Anwartschaften zu geben, nur durch eine breite Beteiligung aller Versorgungseinrichtungen erreichbar sein.
Für bAV Vorsorgeeinrichtungen und Trägerunternehmen sowie ihre Dienstleister zur Unterstützung der bAV Administration und Kommunikation stellen sich damit neue Herausforderungen, die durchaus mit initialen und laufenden Kosten verbunden sind, und es ergeben sich neue Fragestellungen wie z. B. der des möglichen Einflusses der digitalen Rentenübersicht auf die bisherige bAV Kommunikation an die Begünstigten.
Das vorgesehene standardisierte Schema zur Meldung von individuellen Ansprüchen und jährlichen Standmitteilungen an DRV Bund und die säulen- und anbieterübergreifende Bündelung dieser Informationen in einem Portal sollen den Bürgerinnen und Bürgern einen vollständigen Überblick ihrer Altersvorsorge ermöglichen.
Unternehmensindividuelle Lösungen, die bereits passgenau über die eigene bAV-Zusagenlandschaft informieren, sind in das feste Meldeschema der ZfDR einzufügen – die Aufgabe die bestehende Komplexität zu reduzieren, fällt damit den Vorsorgeeinrichtungen zu. Art und Umfang der übermittelbaren Informationen sind für diese dabei durch das Meldeschema beschränkt.
Für die Kommunikation mit den Begünstigten bedeutet dies, dass ein zusätzlicher Weg entsteht, der die bestehenden Informationsmöglichkeiten ergänzt, aber keinen Ersatz bieten kann, da Informationen und bAV-Self-Services mit Detailtiefe fehlen. Wenn die Digitale Rentenübersicht an Bedeutung gewinnen soll, wird es wichtig werden, das Zusammenspiel der verschiedenen Kommunikationskanäle aktiv und konsistent zu gestalten.
In diesem Zusammenhang sehen sich Anbieter auch mit der Überarbeitung der Kommunikationskonzepte allgemein konfrontiert. Dadurch, dass zunächst nur gewisse Durchführungswege zur Anbindung verpflichtet sein werden, sollte man die bestehenden Informationskanäle mit der Maßgabe, dass die Bürgerinnen und Bürger eine konsistente Informationsstrategie wünschen und erwarten, auf den Prüfstand stellen. Ein Verlust an Kommunikationsklarheit wird sich sonst schnell in erhöhten Anfragen über Servicelines oder anderen Kanälen bei den Trägerunternehmen oder Vorsorgeeinrichtungen bzw. ihren Dienstleistern bemerkbar machen.
Zur Anbindung an das ZfDR Meldeverfahren sind jährliche Datenexporte aus der bAV Bestandsadministration gemäß vorgegebener Schnittstellenformate und Datenübertragungswege erforderlich. Als Identifikationsmerkmal zur eineindeutigen Zuordnung von Bürgerinnen und Bürgern zu Ansprüchen wird im Rahmen des ZfDR Meldeverfahrens die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer IdNr.) der betroffenen Personen erforderlich.
Das bedeutet, dass Stellen, die zukünftig Standmitteilungen und Daten für die digitale Rentenübersicht an die ZfDR melden müssen, ihre Bestände um die Steuer-IdNr. ergänzen müssen. Insbesondere für Ausgeschiedene mit unverfallbaren bAV Ansprüchen liegen diese Daten den Vorsorgeeinrichtungen nicht oder nur teilweise vor. Das Fehlen des Schlüsselfelds hat eine unvollständige Darstellung der bAV Komponente in der digitalen Rentenübersicht zur Folge und könnte zu Unverständnis und damit zu erhöhtem Anfragevolumen bei Anbietern von Altersvorsorgeprodukten führen.
Um die Ergänzung der Bestände zu unterstützen, soll hierfür das aus dem Rentenbezugsmitteilungsverfahren bekannte maschinelle Anfrageverfahren der Steuer-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) um für die digitale Rentenübersicht relevanten Rechtsgründe zur Nutzung erweitert und genutzt werden. Aufwände zur Einrichtung der Nutzung und Durchführung dieses maschinellen Verfahrens für größere Bestände von unverfallbar Ausgeschiedenen sind hier für die Vorsorgeeinrichtungen zu berücksichtigen.
Mit der Digitalen Rentenübersicht werden die Möglichkeiten rund um digitale Services im Bereich der Kommunikation von bAV-Informationen um eine Variante reicher. Dies wirft viele Fragen auf:
Über die Realisierung einer solchen umfassenden Altersvorsorgeinformation sollten auch die Vorsorgeeinrichtungen nachdenken, da nur mit einer guten User Experience die Nutzung der bestehenden und neuen Self-Services mit dem ambitionierten Ziel einer verbesserten Planung und Umsetzung der Altersvorsorge der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden kann. Dies ist eine große Aufgabe, aber auch eine Chance für alle beteiligten Vorsorgeeinrichtungen, Dienstleister und DRV Bund die Kommunikation und Planbarkeit der Altersvorsorge für interessierte Bürgerinnen und Bürger so gemeinsam auszubauen, dass sie einen echten Mehrwert leistet.