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Artikel | Risk Perspectives

Großschäden: Herausforderungen in der Abwicklung machen Makler zum Verbündeten

Von Peter Grünwald | 20. Oktober 2022

Unternehmen kaufen Versicherungsschutz, um im Ernstfall professionelle Unterstützung und Kompensationen zu erhalten. Dieser Schutzzweck ist mehr denn je besonderen Einflussfaktoren ausgesetzt.
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Hohe Auslastung und Fachkräftemangel bei allen am Schadenprozess beteiligten Parteien 

Im Falle eines Großschadens ist professionelle Unterstützung für den Versicherungsnehmer besonders wertvoll: So können die Auswirkungen einer unternehmensbedrohlichen Schadensituation schnell und effektiv gemanagt werden. Dafür müssen dem Versicherungsnehmer alle beteiligten Dienstleister – vom Regulierer der Versicherer über den Makler, Sachverständige bis hin zu begleitenden Sanierungsfirmen – mit qualifiziertem Fachpersonal in enger Abstimmung aktiv zur Seite stehen. 

Echte Schadensteuerung gelingt jedoch nur wenigen Versicherern noch gut. Allein die konsequente Durchführung des Schadenprozesses stellt seit Monaten eine besondere Herausforderung dar. Die Gründe liegen in den pandemischen Umständen der letzten Jahre, in der Vielzahl an Starkregen und Flutschäden des letzten Sommers und zugleich im Fachkräftemangel: Die ohnehin stetig dünner werdende Personaldecke in Schadenabteilungen ächzt unter hohem Druck. Das wiederum erhöht die Anforderungen an Sachverständige und bei Maklern, die noch dazu unter ähnlichen Problemen zu leiden haben.

Im Laufe der Pandemie hat zwar das Ausweichen auf virtuelle Meetings auch Zeitersparnis in der Schadenbegleitung gebracht; andererseits schaffen persönliche Treffen nach wie vor eine andere Verbindlichkeit und sind in bestimmten Phasen des Schadens nicht virtuell zu ersetzen. 

Der Versicherer im magischen Dreieck des Schadenmanagements 

Wesentliche Ziele des Versicherers im Schadenmanagement sind die Optimierung von

  • Kundenzufriedenheit,
  • Schadenaufwand,
  • Schadenbearbeitungskosten.

Dabei ist das Spannungsfeld zwischen Kundenzufriedenheit und Optimierung des Schadenaufwands ein Besonderes: Nicht allein der Versicherungsnehmer, sondern auch der Makler sind als Kunden zu betrachten. Der Makler unterstützt den Versicherer insofern bei der Optimierung der Kundenzufriedenheit. Das wird in der Regel dem Bestreben des Versicherers, den Schadenaufwand zu optimieren, entgegenstehen. 

Aktuell verstärkt sich aus unserer Wahrnehmung die Entwicklung bei einigen Versicherern dahin, die Optimierung der Schadenbearbeitungskosten so zu verstehen, eine Steigerung des Aufwands bspw. bei Ursachenermittlung, Versicherungswertprüfungen, Untersuchen auf nicht eingehaltene Sicherheits­ oder behördliche Vorschriften mit der Zielsetzung zu verbinden, den Schadenaufwand niedrig zu halten. Im Kundeninteresse liegt dies in der Regel nicht, es sei denn der investigative Aufwand erfolgt im Sinne des Erzielens von Regresserfolgen gegenüber fremden Dritten. 

Die seit Jahren negativen Schadenquoten positiv werden zu lassen, kann eben nicht allein durch Marktpreiserhöhungen erreicht werden.

Steigende Preise, Materialknappheit und Lieferkettenproblematiken

Inflation und Materialengpässe wirken dem Ansinnen der Versicherer, die Schadenquote durch Marktpreiserhöhungen und aufwandsoptimierte Schadenregulierung zu beeinflussen, entgegen. Die Wiederbeschaffungs­ und Wiederaufbaukosten in Schadenfällen explodieren heute förmlich. Dies geht einher mit verlängerten Zeiträumen für Wiederaufbau- und Beschaffung. Damit geraten festgelegte Versicherungssummen, Höchstentschädigungen und vereinbarte Haftzeiten bei der Ertragsausfallversicherung in den Fokus.

Die Schutzfunktion diverser Klauseln in Versicherungsverträgen, welche steigende Werte aus Investitionen und Preisentwicklungen über Wertzuschlagsanpassungen und pauschale Vorsorgeregelungen erfassen, stoßen aktuell an ihre Grenzen. Damit wird eine Versicherungswertprüfung, die der Versicherer im Großschadenfall veranlasst, noch wahrscheinlicher und bedeutungsvoller. Das betrifft rein nationale Verträge und internationale Versicherungsprogramme mit zentraler Summenmeldung gleichermaßen – beispielsweise, wenn ein Vertrags­Renewal 2021 mit Summenfestlegung im Herbst 2020, basierend auf einem Stand der indexierten Anlagenbuchhaltung zum Jahresende 2019, zugrunde liegt. 

Im Ertragsausfallschaden ist die Haftzeit der bestimmende Faktor. Er legt fest, wie lange die Kompensation von Schadenminderungskosten und Ertragsausfallschaden vom Versicherer mitgetragen wird. Haftzeiten orientieren sich bei Festlegung nicht nur an Wiederaufbau­- und Wiederinbetriebnahmezeiten, sondern auch meist noch an länger auftretenden Schadenminderungskosten und Ertragsausfällen. Wir stellen fest, dass Haftzeiten bedingt durch Lieferkettenproblematiken und verlängerte Wiederaufbau-­ und Beschaffungszeiten bei Großschäden an ihre Grenzen stoßen.

Fazit

Das Umfeld aus Kostendruck, Personalknappheit, wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen erzeugt Druck bei Versicherern: Sie scheuen sich nicht, ihr Leistungsversprechen einzulösen, unterliegen aber dem Zwang, die bedingungskonforme Regulierung strenger auszulegen.

Den Großschadenprozess unter den zum Schadenzeitpunkt bestehenden Gegebenheiten bestmöglich zu begleiten und zu steuern, ist Aufgabe eines Maklers. Dieser wird Unternehmen auch dabei beraten, die zum Schadenzeitpunkt bestehenden Gegebenheiten (ausreichende Versicherungssummen, Höchstentschädigungen und Haftzeiten) adäquat festzulegen. Im Idealfall haben Unternehmen einen Makler an ihrer Seite, der bei einem Großschaden alle Fäden in der Hand hält. 

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Peter Grünwald
Manager Large Property Claims

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