Umsetzung in der Tarifwelt der Versicherer
Seit Beginn der Niedrigzinsphase sind die Versicherer in einer Neuausrichtung ihrer Produktwelt und haben dort ihre Garantien deutlich reduziert. Aus diesem Grund werden schon seit Jahren zusätzlich oder ausschließlich Produkte mit Beitragsgarantien angeboten. Anders als traditionelle (klassische) Lebens- oder Rentenversicherungen bieten diese Produkte Garantien, die nicht auf einer garantierten Verzinsung der Beiträge beruht, sondern als Prozentsatz der Altersvorsorgebeiträge festgelegt sind.
Über eine lange Zeit wurden noch einhundert Prozent der Beiträge als Basis der Garantie ermöglicht. Die Kombination aus einem zwar steigenden, aber noch relativ niedrigen Zinsniveau und einer zunehmenden Inflationsrate haben im Jahr 2021 zu einer grundlegenden Neuorientierung in versicherungsförmigen Versorgungsystemen geführt.
In der bAV kommen verstärkt dynamische Hybridprodukte in der „Komfortversion“ zum Einsatz. Dabei handelt es sich um Produkte, bei denen das Vertragsvermögen in der Anwartschaftsphase aufgeteilt wird zwischen
Die Allokation zwischen den beiden Vermögensteilen erfolgt dynamisch abhängig von der Kapitalmarktsituation, dem Garantieniveau und der Restlaufzeit. „Komfortversion“ bedeutet, dass die Kapitalanlage des Sondervermögens durch den Versicherer gesteuert wird. Anders als bei herkömmlichen fondsgebundenen Produkten müssen weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer im Zeitablauf individuelle Investmententscheidungen treffen. Das Risiko-Chance-Profil lässt sich dennoch beeinflussen, über die Wahl des Anbieters (und damit der zugrundeliegenden „Mechanik“ der Allokation) und (sofern möglich) über die Wahl des Garantieniveaus.
Nach den jüngsten Änderungen im Bereich der Unterstützungskasse können diese Produkte nun in allen Durchführungswegen der bAV eingesetzt werden.
Im Markt hat sich heute ein Garantieniveau von 80 Prozent als Standard etabliert. Die nachfolgende Tabelle zeigt für einige Lebensversicherer, die diese Produktart in ihrem Portfolio haben, die angebotenen Garantieniveaus für ihre dynamischen Hybridprodukte in der Komfortversion.
Geringere Beitragsniveaus werden ebenfalls angeboten, haben sich aber nach Einschätzung von WTW bisher auf Arbeitgeberseite nicht durchgesetzt. Möglicherweise werden sie von den Versicherern nicht aktiv angeboten; möglicherweise wollen aber auch Arbeitgeber das immer noch vorhandene Bedürfnis der Arbeitnehmer nach Garantien in sinnvoller Weise berücksichtigen.
Lebensversicherer | Produkt | Mögliche Garantieniveaus | Standard/ Empfehlung des Versicherers |
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Allianz Lebensversicherungs-AG | KomfortDynamik | 60, 80 oder 90 Prozent | 80 Prozent |
Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. | AL_DuoSmart | 80 Prozent | 80 Prozent |
AXA Lebensversicherung AG | Relax Rente Comfort Plus | 80 Prozent (im Kollektiv-geschäft auch 95 Prozent | 80 Prozent |
HDI Lebensversicherung AG | SafeInvest | 80 Prozent | 80 Prozent |
Lebensversicherung von 1871 a. G. | MeinPlan - Expertenpolice | 50 bis 80 Prozent (in be-sonderen Konstellationen auch 90 Prozent) | keine Empfehlung |
Stuttgarter Lebensversicherung a. G. | comfort+ | 80 Prozent | 80 Prozent |
Swiss Life AG Nieder-lassung für Deutschland | Maximo Kompakt | 60 oder 80 Prozent | keine Empfehlung |
Württembergische Lebensversicherung AG | Genius mit Garantieplan - Vermögensverwaltende Strategie | 80 oder 90 Prozent (jedoch nur bei Laufzeiten ab 15 Jahren) | 80 Prozent |
Als vor wenigen Jahren neben klassischen Altersvorsorgeprodukten zunehmend Produkte mit alternativen Garantien im Markt aufkamen, brachten diese eine Beitragsgarantie von einhundert Prozent mit sich. Bestimmte Zusageformen – die Beitragszusage mit Mindestleistung und private Riester-Verträge – schreiben diese Beitragsgarantie sogar verpflichtend vor.
Zum Jahreswechsel 2021/2022 ist die vollständige Beitragsgarantie (und mit ihr die Beitragszusage mit Mindestleistung und das private Riester-Geschäft) aus dem Neugeschäft der bAV-Versicherer verschwunden. Stattdessen gilt das Angebot einer Beitragsgarantie von 80 Prozent bei Neuverträgen inzwischen als Standard, der auch aus juristischer Sicht in der beitragsorientieren Leistungszusage für vertretbar gehalten wird.
Auch Arbeitgeber entscheiden sich immer häufiger für dieses Garantieniveau. Die Umsetzung geringerer Beitragsgarantien wird bisher allenfalls in besonderen Einzelfällen diskutiert.