Die EU-Verordnung 2013/36/EU fordert von Finanzinstituten, bei der Einstellung neuer Mitglieder auf der Ebene des Top-Managements die Diversität zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Förderung dieser zu ergreifen. Ziel ist es unter anderem, Diversität innerhalb der Organe zu erreichen und somit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern zu erzielen. Darüber hinaus sind bedeutende Institute verpflichtet, eine Zielvorgabe für die Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts festzulegen und Maßnahmen zu ergreifen, um deren Anteil zu erhöhen.
Die EBA und die zuständigen nationalen Behörden sind verpflichtet, ein Benchmarking der Diversitätsmaßnahmen sowie Informationen über das geschlechtsspezifische Lohngefälle – das Gender Pay Gap – in den Organen der Institute durchzuführen. Am 07. März 2023 hat die EBA ihren diesjährigen Report veröffentlicht.
Nachfolgend eine Zusammenfassung der Ergebnisse des EBA-Reports auf EU-Ebene:
Der Anteil an Frauen an den Mitgliedern des Aufsichts- bzw. Verwaltungsrats (Non-Executive Director) beträgt 28 %. Der Anteil an Frauen in der Geschäftsleitung (Executive Director) beträgt jedoch nur 18 %.
Das Gleichgewicht der Geschlechter ist in Nord- und Osteuropa im Allgemeinen stärker ausgeprägt als in anderen Teilen der EU.
27 % der Finanzinstitute haben noch keine verbindliche Diversity Policy abgeschlossen.
Im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat verdienen Frauen rund 6 % weniger als Männer und im Durchschnitt 9% weniger als männliche Mitglieder des Vorstands.
In ihren Analysen konnte die EBA ebenfalls nachweisen, dass eine größere Diversität der Organe – aufgrund des Einbezugs eines breiteren Spektrums an Sichtweisen, Meinungen und Erfahrungen – dazu beitragen kann, die Entscheidungsfindung in Bezug auf Strategien und Risikobereitschaft zu verbessern. So zeigen die Analysen, dass ein klarer positiver Zusammenhang zwischen dem Gleichgewicht der Geschlechter und der Eigenkapitalrendite (RoE) besteht.
Gemäß den Ergebnissen des EBA-Reports liegen die deutschen Banken häufig unter dem EU-Durchschnitt. So beträgt der Anteil an Frauen an den Mitgliedern des Aufsichts- bzw. Verwaltungsrats 21 % (auf EU-Ebene 28 %) und in der Geschäftsleitung 9 % (auf EU-Ebene 18 %). Während auf der EU-Ebene 27 % der Institute noch keine verbindliche Diversity Policy besitzen, liegt der Anteil in Deutschland mit 35 % höher.