Weltweit stehen Arbeitgebende vor der Aufgabe, ihre Mitarbeitenden gerecht zu vergüten. Equal Pay, also gleicher Lohn für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit, ist ein Grundsatz der EU-Direktive zur Entgelttransparenz. Neben einer geschlechtergerechten Bezahlung (Equal Pay) geht es bei Fair Pay, auch soziale Fairness zu sichern und Mitarbeitenden Chancengleichheit zu ermöglichen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Behinderung, sexueller und religiöser Orientierung. Transparenz zu Gehalts- und Entwicklungsentscheidungen bildet die Basis für Lohngerechtigkeit.
Innerhalb von drei Jahren werden die Mitgliedstaaten diese Anforderungen in lokales Recht umsetzen. Unternehmen wird ein weiteres Jahr eingeräumt, um über das vorangegangene Jahr zu berichten. Das Zeitfenster beträgt also drei Jahre, um Vergütungsregelungen auf ein deutlich höheres Maß an Transparenz vorzubereiten und für ein Vergütungssystem zu sorgen, dass auf objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien beruht. Nur Unternehmen mit mindestens 100 aber weniger als 150 Mitarbeitenden bleibt etwas länger Zeit – hier muss 2031 der erste Bericht fertiggestellt sein.
Der Druck auf Unternehmen wächst. Bewerber und Bewerberinnen fordern vermehrt Transparenz ein und informieren sich auf relevanten Portalen. Auch Investoren fordern, dass Unternehmen eine faire Entlohnung auch im Rahmen der ESG-Kriterien umsetzen. Auch die Ziele und Grundsätze, die Unternehmen in ihren Werten hierauf bezogen festlegen, sollen realisiert werden.
Was ist die Vision?
Welche Ziele können definiert werden?
In einer Analysephase sollten Unternehmen prüfen, wo sie stehen und wo es noch Anpassungsbedarf gibt, um der Richtlinie zu entsprechen. In den nächsten Schritten geht es dann um die Umsetzung und darum, diese auch nachhaltig zu verankern. Auch ist es zentral, eine gute Kommunikationsstrategie zu planen.