Das bisherige System der geförderten privaten Altersvorsorge (pAV) soll grundlegend reformiert werden. So steht es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Die Reform soll die Verbreitung, Effizienz und Attraktivität der pAV insgesamt stärken. Die Bundesregierung hat deshalb im November letzten Jahres eine Fokusgruppe eingesetzt, die nun am 17. Juli ihren
Abschlussbericht vorgelegt hat.
Neben dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gehören der Fokusgruppe unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Anbieterverbände, des Verbraucherschutzes, der Sozialpartner und der Wissenschaft an. Insgesamt kam die Gruppe zu folgenden Empfehlungen und Erkenntnissen:
Reform mit Blick auf junge Menschen, Eltern und untere Einkommensgruppen
Ziel einer Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge sollte ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen sein. Insbesondere sollen untere Einkommensgruppen, junge Menschen und Personen mit Kindern gezielt adressiert und gefördert werden.
Ein Staatsfonds wird nicht empfohlen
Es gab Diskussionen zu Erfahrungen in anderen Ländern mit ähnlich gelagerten Fonds, zur praktischen Umsetzung und in welcher Säule ein solcher Fonds idealerweise verortet werden sollte. Eine Mehrheit der Fokusgruppe empfahl das Modell eines öffentlich verantworteten Fonds mit Abwahlmöglichkeit nicht weiterzuverfolgen.
Der spezifische Charakter der drei Säulen der Alterssicherung – gesetzlich, betrieblich und privat – und die Produktvielfalt in der geförderten pAV sollte erhalten bleiben
Wie sollen geförderte Altersvorsorgeprodukte zukünftig aussehen
- Renditechancen ermöglichen: Um höhere Renditen für die Altersvorsorge in der Ansparphase zu erzielen, ist neben geringeren Kosten eine mit entsprechenden Chancen und Risiken verbundene realwertorientierte Kapitalanlage sinnvoll. Künftig soll daher zusätzlich auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot zugelassen werden, in dessen Rahmen in Fonds, aber auch in andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investiert werden kann. Die Garantieanforderung bei Fondsprodukten sowie reinen fondsgebundenen Versicherungsprodukten sollte entfallen. Die verpflichtende Beitragserhaltungszusage bei klassischen versicherungsförmigen und hybriden Produkten in der Ansparphase sollte reduziert werden.
- Kosten reduzieren, Wettbewerb stärken: Kosten schmälern die Rendite und somit die Attraktivität von Altersversorgungsprodukten erheblich. Insbesondere die Riester-Produkte sind deshalb immer wieder in die Kritik geraten. Die Fokusgruppe empfiehlt zur Senkung der Kosten die Produkt- und Bürokratieanforderungen zu vereinfachen und durch einfache und kostengünstige Wechselmöglichkeiten den Wettbewerb zwischen Anbietern in der Ansparphase sowie vor der Auszahlungsphase zu stärken. Abschlusskosten könnten in laufende Kosten auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden.
- Mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase: Um mehr Flexibilität in der Verwendung der privaten Altersvorsorge und befristet höhere Auszahlungsbeträge zu ermöglichen, könnte laut Fokusgruppe auf eine verpflichtende Absicherung des Langlebigkeitsrisikos z. B. ab der Regelaltersgrenze verzichtet werden und höhere Teilauszahlungen sowie Auszahlungspläne ohne Restverrentung könnten ermöglicht werden. Zudem sollte die Möglichkeit geschaffen werden, das gesamte Altersvorsorgevermögen zu Beginn des Ruhestands dafür zu nutzen, den Vollrentenbezug der gesetzlichen Altersrente aufzuschieben oder andere Leibrenten zu erwerben.
Einfacher verständlich, transparent
Geringe finanzielle Bildung und fehlende Altersvorsorgeplanung wurden von der Fokusgruppe als Hemmnisse bei der Verbreitung zusätzlicher Altersversorgung identifiziert. Die geförderten Altersversorgungsprodukte sollten deshalb in ihrer Struktur möglichst einfach und verständlich sein. Zudem soll Transparenz über die unterschiedlichen Kosten eine Vergleichbarkeit mehrerer Angebote ermöglichen. Die Ausweisung der Kosten sollte deshalb den europäischen Standards der „Packaged Retail and Insurance-based Investment Products“ (PRIIPs)-Verordnung entsprechen.
Förderung weiterhin auch in der betrieblichen Altersversorgung nutzbar
Auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) schaut die Fokusgruppe. Sie empfiehlt den Ausbau der Geringverdienerförderung nach § 100 EstG. Zudem soll die Förderung der privaten Altersvorsorge wie bisher auch in der betrieblichen Altersversorgung nutzbar sein.
Fazit
Es ist sehr zu begrüßen, dass die individuelle Altersvorsorge insgesamt gestärkt werden soll. Das Ergebnispapier enthält einige Paradigmenwechsel, wie etwa den Verzicht auf Garantien bei staatlich geförderten Fondsprodukten oder der Verzicht auf die Absicherung von lebenslangen Leistungen. Erfreulich ist, dass die Förderung der privaten Altersversorgung auch weiterhin für die betriebliche Altersversorgung gelten soll. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten.