Zum Stand der Dinge und den weiteren Perspektiven
Das Sozialpartnermodell (SPM) ist 2018 mit dem hehren Ziel an den Start gegangen, dem seit Jahrzehnten stagnierenden Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen signifikanten Push zu geben. Sechs Jahre nach Einführung des SPM zur reinen Beitragszusage fällt das Zwischenfazit gemischt aus. Während in einigen Branchen entsprechende Tarifverträge vereinbart wurden, ist für viele Unternehmen und Beschäftigte der Zugang zu einem SPM weiterhin nicht möglich.
Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die konsequente Kapitalmarktbindung sowie das Garantieverbot vereint mit der Einbindung der Tarifparteien bedeutet einen wahren Paradigmenwechsel in der deutschen bAV-Landschaft, der diverse Neupositionierungen sowohl auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite erfordert.
Eine Herausforderung für Unternehmen ist neben dem Zugang zu einem SPM auch die Integration eines SPM in bestehende bAV-Systeme. Hier fehlt bisher vor allem die Möglichkeit, den erdienten Past Service zu integrieren. Ob diese Herausforderungen im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiierten Fachdialogs ausreichend adressiert werden, ist derzeit noch offen.
Daher lohnt sich weiterhin ein Blick auf bestehende Alternativen. Auch in klassischen Direktzusagen oder Pensionsfonds lässt sich eine konsequente Kapitalmarktbindung umsetzen, die auch die Auszahlungsphase einschließt – als Rate mit Überschusszuweisung oder, analog zum SPM, als lebenslange Fondsrente im Pensionsfonds.