Trennungsinstrumente bei Personalanpassungen attraktiv gestalten
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben Ende November die Anwendbarkeit des „Zeitwertkonten (ZWK) Übergangsmodells“ bestätigt. Damit verfügen Unternehmen nun über ein erweitertes Instrumenatrium bei Personalanpassungen, das den steigenden Bedürfnissen nach sozialer Absicherung Rechnung trägt. Entsprechende Trennungskonzepte werden zunehmend wichtiger, weil der Veränderungsdruck in allen Branchen ein konstanter Begleiter geworden ist. Die Ursachen sind vielschichtig. Beispielhaft genannt seien geänderte politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, künstliche Intelligenz, Transformation innerhalb ganzer Branchen und natürlich die Digitalisierung mitsamt der begleitenden Verlagerung von Prozessen und Aufgaben.
Diese Entwicklungen zwingen Unternehmen zu Personalanpassungen. Die Praxis zeigt, dass die zur Gestaltung von Mitarbeitertransformation und Übergang in den Ruhestand eingesetzten Instrumente insbesondere folgende Anforderungen erfüllen müssen:
Ältere Mitarbeitende fragen zudem vermehrt nach Optionen in Trennungsprozessen und Unterstützung bei der finanziellen Planung ihrer Übergangs- und Ruhestandsphase.
Ein Praxisbeispiel zeigt, wie Unternehmen das Repertoire der Trennungsinstrumente um eine speziell aus Arbeitnehmersicht attraktive, weil sozialverträgliche, Alternative erweitern können: Anlass für die Entwicklung des „Zeitwertkonten-Übergangsmodells“ war, dass das klassische Instrument der Abfindungszahlung bei den o.g. Anforderungen in der Praxis an seine Grenzen stößt und insbesondere von älteren Mitarbeiter im Rahmen von Freiwilligenprogrammen immer häufiger abgelehnt wird. Ursächlich hierfür sind Einbußen und Unsicherheiten im Hinblick auf die zukünftige Versorgung.
Im aktuellen Fall gestaltete sich die Situation wie folgt:
Aufgrund der Schließung eines Geschäftsbereichs sah sich ein Unternehmen gezwungen, ein Trennungskonzept für rund 300 Mitarbeitende zu entwickeln. Arbeitgeber und Gewerkschaftsvertreter wollten eine möglichst sozialverträgliche Lösung anbieten, die auch den rentennahen Mitarbeitenden nicht nur eine „kalte“ Abfindung bietet, sondern die die weitere soziale Absicherung sowie die (spätere) Rentensituation und -leistungen mitdenkt. Die Lösung sollte möglichst kurzfristig umgesetzt werden und eine Alternative zu einer Transfergesellschaft bzw. zu Abfindungen bieten, welche in der Vergangenheit bei vielen Mitarbeitern nicht als ausreichend attraktiv eingeschätzt wurden.
Im Ergebnis wurde das „ZWK-Übergangsmodell“ entworfen und eingesetzt: Bei diesem Modell bleiben die Mitarbeitenden im Rahmen einer sofort beginnenden Freistellungsphase weiter sozial abgesichert und zudem werden Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet. Als Alternative und im Vergleich zum „Abfindungsmodell“ ist das ZWK-Übergangsmodell für Unternehmen kostenneutral; ein kürzlich ergangenes Schreiben der Sozialversicherungsträger hat zudem die Rechtssicherheit bestätigt.
Im Ergebnis hat das Unternehmen das „ZWK-Übergangsmodell“ aus den folgenden Gründen gewählt:
Mit dem ZWK-Übergangsmodell bietet sich Unternehmen somit eine stärker Mitarbeitenden-orientierte Alternative zu den bisher genutzten Trennungsinstrumenten, die die Akzeptanz im Trennungsprozess erhöht und so weitere Kosten und Spannungsfelder reduziert.