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Artikel

Der Pensionsfonds – eine Plattform mit Zukunft

23. Juli 2024

Während der rund 20 Jahre seines Bestehens ist der Durchführungsweg „Pensionsfonds“ zu einer Erfolgsgeschichte geworden.
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Während der rund 20 Jahre seines Bestehens ist der Durchführungsweg „Pensionsfonds“ zu einer Erfolgsgeschichte geworden, der – gemessen an den ihm zuordenbaren Deckungsmitteln – so tradierte Durchführungswege der bAV wie die Unterstützungskasse nicht nur überflügelt, sondern unverändert nachhaltiges Wachstum vorzuweisen hat.

Die Grafik zeigt die prozentuale Aufteilung der Deckungsmittel in der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 2021 nach Durchführungswegen
Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung

Quelle: aba-online.de (letzte zur Verfügung stehende Zahlen für 2021)

Man könnte meinen, dass dieser Trend, wenn nicht gebrochen, so zumindest abgeflacht wäre. 2022 fiel die Belastung allein deutscher DAX-Unternehmungen durch Verpflichtungen aus der bAV mit EUR 308 Mrd. rund 25 Prozent geringer aus als noch im Jahr zuvor. Dieser Entlastungseffekt, von dem man vermuten könnte, dass er den Anreiz zum wirtschaftlichen De-Risking über eine Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen mindert, war rapide steigenden Zinsen geschuldet. Der Zinssatz, mit dem Betriebsrenten 2022 als in der Zukunft liegende Zahlungsverpflichtungen nach internationalen Bilanzierungsstandards abdiskontiert werden mussten, betrug nach einer subjektiv „ewig“ anmutenden Durststrecke 3,74 Prozent – eine Verdreifachung ggü. dem Vorjahr und der höchste Wert in einer Dekade.

Allerdings gibt es eine Reihe von Entwicklungen, die neben den oben geschilderten Vorteilen der

  • Übertragung von Verpflichtungen zu attraktiven und auf Basis der Anlagestrategie ermittelten Beiträgen,
  • grundsätzlichen Verbesserung von Unternehmens- und Bilanzkennziffern
  • Vermeidung zinsinduzierter Ergebniseefekte auch unter HGB
  • steuerlichen Effizienz der Rahmenbedingungen der Auslagerung

eine nachhaltig positive Dynamik des Pensionsfonds als Durchführungsweg der bAV erwarten lassen:

  1. 01

    Kapitalmarktumfeld und Professionalisierungsdruck

    Bei Unternehmen, die ihre Betriebsrentenzusagen und korrespondierende Rückdeckungsmittel heute noch selbst – entweder auf der Bilanz oder z. B. im Wege eines Contractual Trust Arragements (CTA) – verwalten, steigt der Bedarf nach einer professionellen Behandlung von damit einhergehenden Risiken und die Bereitschaft, diese – weil nicht zum Kerngeschäft zählend – auszulagern. Der Pensionsfonds bietet zwar die Option eigenverantwortlichen Handelns und die Einbindung hauseigener Dienstleister. Gleichzeitig steht er mit seiner Flexibiliät aber eben auch für die Möglichkeit eines vollumfänglichen Outsourcings von Kapitalanlage, Administration und Risikomanagement.

  2. 02

    Das Sozialpartnermodell im Pensionsfonds

    Gerade für Branchen, bei denen Betriebsrenten bis heute wenig Verbreitung gefunden haben, hat der Gesetzgeber 2018 das Sozialpartnermodell geschaffen – eine Form der Zusage, die die Verpflichtung der Arbeitgeber auf die Beitragszahlung reduziert und für den späteren Anspruchsberechtigten attraktivere Renditen verspricht. Der jüngste Tarifabschluss im Bereich des privaten Bankgewerbes zeigt, dass sich das Modell mit seinen unstrittigen Vorzügen nach einer längeren Phase des Abwartens durchzusetzen beginnt:

    • Wegfall der Arbeitgeberhaftung, dadurch Planbarkeit und Chance auf Stärkung der bAV in Deutschland, insbesondere mit Blick auf Verbreitung in bislang weitgehend unversorgten Belegschaftsgruppen bzw. Branchen.
    • Im Ausland seit Jahren gelebter Standard.
    • Konsequente Kapitalmarktbindung.

    Was dem Pensionsfonds in die Karten spielt: Eine Umsetzung eines Sozialpartnermodells im Durchführungsweg Direktzusage ist gesetzlich ausgeschlossen, für die reine Beitragszusage ist ein externer Durchführungsweg zwingend vorgeschrieben. Theoretisch käme in diesem Kontext zwar auch die Pensionskasse (PK) in Frage, bei bisherigen Implementierungen (so z. B. in der Chemie) war es jedoch immer der Pensionsfonds, der sich im direkten Vergleich mit der PK, aufgrund seiner Flexibilität, durchsetzen konnte.

  3. 03

    Die „Rentnergesellschaft cum Pensionsfonds“ als weitere Option für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen

    Aus Sicht des internationalen Accountings besteht die einzige Schwachstelle des Pensionsfonds in der Einstandspflicht des Arbeitgebers – ohne vollständigen Verpflichtungsübergang keine finale Ausbuchung bestehender Pensionsrückstellungen („settlement“). Bleibt aber die Rückstellung auf der Bilanz, so bleiben mit ihr deren Volatilität durch Lebenserwartung, Zins, Inflation und Kapitalanlage. Sie lässt sich durch Ansätze des „Liability Driven Investments“ (LDI), in deren Kontext das Anlageportfolio die Kalkulationsgrundlage des Rechnungszinses abbildet, allendings minimieren.
    An diesem Punkt setzt die Rentnergesellschaft an. Durch einen vollständigen Verpflichtungs- oder „Pension-Risk-Transfer“ (PRT) auf den Erwerber einer abgespaltenen (Rentner) Gesellschaft, deren einziger Zweck es ist, eingegangene Pensionsverpflichtungen langfristig gesichert zur Auszahlung zu bringen, kann die Verpflichtung ausgebucht werden. Für den Betreiber der Rentnergesellschaft sind Effekte der oben geschilderten Volatilität unmaßgeblich – er hat damit die Option, seine Kapitalanlage weniger „liability-driven“ als vielmehr nach deren Effizienz und Rendite auszurichten.

Dies ist der Punkt, an dem Pensionsfonds (aber auch das CTA) – auch im Kontext der Rentnergesellschaft regelmäßig wieder im Spiel sind. Anbieter entsprechender Lösungen binden heute den Pensionsfonds als zusätzliches Element der Sicherung in ihre Überlegungen ein. Stark vereinfacht: die Rentnergesellschaft hält die – ganz im Sinne eines BAG-Urteils aus 2008 für ihr Überleben auskömmlich kalkulierten – Mittel zur Bedienung ihrer Verpflichtungen und dotiert damit (als Träger) das Sicherungsvermögen eines Pensionsfonds. Unter Inkaufnahme einer damit einhergehenden Regulierung der Kapitalanlage wird damit ein Höchstmaß an Governance erreicht: der Pensionsfonds stellt sicher, dass die Bedürfnisse der übertragenen Rentner langfristig bedient werden und erwirtschaftete Überschüsse nicht freigegeben werden, bis gewünschte Risikopuffer erreicht sind.

Kontakte


Managing Director Retirement, Head of Legal/Tax/Accounting, Head of Funding Vehicles Germany

Chief Commercial Officer,
Head of Growth D-A-CH

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