“Und soweit” ist eben doch etwas anderes als „Alles oder Nichts“
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in seinem Urteil I R 29/21 v. 28.2.2024 mit einem äußerst komplexen Sachverhalt zu einer Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung befasst. Dabei ging es neben den Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung auch um die Thematik der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Die Kommentierung des Urteils durch den Autor behandelt ausschließlich den bilanzsteuerrechtlichen Aspekt; auf die vGA-Thematik wird nicht eingegangen. Zusammengefasst die wichtigsten Punkte:
In der Praxis bleibt abzuwarten, ob diese neue Interpretation des „soweit“ sich auch auf andere Sachverhalte übertragen lässt, bei denen bislang die Rückstellungsbildung vollumfänglich versagt wurde.
Titel | Dateityp | Dateigröße |
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BetriebsBerater 29.30-2024 | .1 MB |