Von der Empfehlung zur Pflicht? Unternehmen sollten sich jetzt vorbereiten
Regulatorische Anforderungen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) ändern sich, sie werden komplexer. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stellen sich auch Mitarbeitenden bzw. Anspruchsberechtigten immer wieder neue Herausforderungen – vor allem die Herausforderung, die eigene Vorsorge zu verstehen. Gleichzeitig soll das Bewusstsein für eine aktive Beschäftigung mit der eigenen Altersversorgung gestärkt werden. Wegen der oft recht schmalen staatlichen Rente ist es für den Einzelnen umso wichtiger, aktiv selbst ein Verständnis dafür zu gewinnen, ob und, wenn ja, wie viel am Ende fehlen wird.
Im Rahmen der Überarbeitung (review) der Richtlinie (EU) 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der bAV (EbAV II Richtlinie) hat die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) empfohlen, zukünftig stärker digitale Formate bei der Information der Versorgungsberechtigten einzusetzen.[1] Die digitalen Formate sollen zielgruppenorientiert sein und den Betroffenen einen besseren Zugang zur bAV im Allgemeinen, aber auch zu ihrer persönlichen Zusage ermöglichen.
EIOPA selbst, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), aber auch einige EbAV folgen dieser Empfehlung schon heute und setzen zum Beispiel Erklärvideos oder Apps ein, andere haben noch nicht mit der Einrichtung digitaler Formate in der Kommunikation begonnen. Könnte die Verwendung digitaler Formate in der Kommunikation mit den Versorgungsberechtigten damit bald sogar eine gesetzliche Plicht werden? Und wenn ja, was heißt das konkret für die EbAV ohne bisherige digitale Kommunikation?
Die Frage ließe sich nur durch einen Blick in die Glaskugel beantworten. Fakt ist allerdings, dass Kommunikation die Attraktivität der bAV, das Bewusstsein für deren Wichtigkeit und die Entlastung von Prozessen im Bereich der bAV fördert. Kommunikation lohnt sich also in jedem Fall im Sinne von Financial Education für alle Beteiligten.
56%
der Mitarbeitenden wünschen sich in ihrer finanziellen Situation Unterstützung von ihrem Arbeitgeber.
Mit Platz 1 der wichtigste Bereich.
Quelle: WTW-Studie „Global Benefits Attitudes Survey 2024“.
Die Möglichkeiten zu kommunizieren, sind hierbei nahezu unerschöpflich: Dazu gehören Print-Lösungen wie Flyer, Poster oder umfassende Broschüren (klassisch gedruckt oder interaktiv aufbereitet). Vor allem spielen jedoch nicht nur, aber vor allem bei EbAV, die keinen täglichen Kontakt zu ihren Anspruchsberechtigten haben, digitale Lösungen eine große Rolle: Neben Webseiten und Apps, die jederzeit erreichbar sind, bieten sich insbesondere kleine Erklärvideos (bAV-Tutorials) an, die in zwei Minuten alles Wichtige auf den Punkt bringen.
87%
Stimmen (eher zu)
Kommunikation wird zunehmend digitaler
68%
Stimmen (eher zu)
User Experience wird immer wichtiger
Quelle: WTW-Studie „Digitalisierung in der bAV-Administration 2023“.
WTW hat hierzu Standard-bAV-Tutorials entwickelt, die Anspruchsberechtigten in kurzer Zeit alles Wichtige zu den für sie relevanten Themen vermitteln: Welche Beiträge gibt es und wie werden diese gezahlt? Was passiert mit meinem Geld in der Ansparphase? Wie und wann bekomme ich meine Rente?
Die Videos können in Webseiten integriert, via E-Mail per Link verschickt oder in Informationsveranstaltungen gezeigt werden. Sie sind auf jeden Fall ein attraktiver, eingänglicher und unterhaltsamer Weg, dieses komplexe Thema attraktiv und verständlich zu kommunizieren.
Ob der europäische Richtliniengeber EbAVs bald verpflichtend auffordern wird, in digitalen Formaten zu kommunizieren und etwa Apps und Videos zu erstellen oder nicht, ist ungewiss. Fest steht: Kommunikation wirkt. Daher sollten sich EbAV in jedem Fall auf die Fahne schreiben, sich mit dem Thema Kommunikation zu beschäftigen und geeignete Kommunikationsmedien zu erstellen und zu veröffentlichen – Videos sind hierbei ein modernes und doch etabliertes und vor allem wirkungsvolles Medium.