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Artikel | Benefits Perspectives

Entwicklungen im Rechnungszins und der Inflationsrate für betriebliche Versorgungsleistungen

Von Jürgen Fodor und Wilhelm-Friedrich Puschinski | 5. Dezember 2024

Fachbeitrag aus der Fachzeitschrift BetriebsBerater mit wertvollen Praxishinweisen für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen im nationalen und internationalen Jahresabschluss zum 31.12.2024.
Retirement
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Ziel des Beitrags ist es, den Erstellern der Jahresabschlüsse bei der Rechnungslegung für Versorgungsleistungen an Arbeitnehmer unterstützende Informationen zur Wahl der Bewertungsparameter im Euroraum zum Jahresende 2024 zur Verfügung zu stellen sowie über aktuelle Entwicklungen bei den Rechnungslegungsstandards in diesem Bereich zu informieren.

Zusammenfassung

  1. Der Beginn der Leitzinssenkungen der großen westlichen Notenbanken in Kombination mit den Erwartungshaltungen der Investoren gaben im Jahr 2024 die Richtung für die Entwicklung des internationalen Rechnungszinses in der Eurozone vor. Zum 31.10.2024 liegt dieser für typische Bestände ca. 25 bis 30 Basispunkte über dem Niveau zum Ende des Vorjahres.
  2. Zum 31.12.2024 wird für die meisten Bestände ein Rechnungszins in der Größenordnung von 3,40% bis 3,45% p.a. erwartet.
  3. Die aufgelaufene Inflation zum 31.12.2024 kann sich im Maximalfall auf bis zu 14,8 % belaufen, dürfte aber bereits im nächsten Jahr deutlich zurückgehen. Für die rein künftige Inflation schlägt das „Inflationskurvenverfahren“ der Verf. für deutsche Pensionspläne gemäß Default-Kalibrierung derzeit Inflationsannahmen von ca. 2,10% p.a. vor.
  4. Diese Ergebnisse geben die zum Stand 31.10.2024 feststellbaren Marktverhältnisse für den zum Bilanzstichtag 31.12.2024 aufzustellenden Jahresabschluss wieder. (Der „Betriebs-Berater“ wird im Januar 2025 die am letzten Handelstag des Kalenderjahrs 2024 maßgeblichen Werte veröffentlichen. Die Werte werden bereits ab Anfang Januar in der R&W-Datenbank neben dem Aufsatz abrufbar sein.)
  5. Erwartungsgemäß hat im Mai 2024 für eine pauschale 15-jährige Restlaufzeit der siebenjährige HGB-Durchschnittszins denjenigen über zehn Jahre überholt. Dadurch verkommt die Doppelbewertung zur Ermittlung eines Unterschiedsbetrags zu einer rein bürokratischen Übung. Entsprechende Reformvorschläge von IVS und IDW liegen vor.

Der ausführliche Artikel steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung.

Autoren


Director Retirement, Tax/Accounting

Senior Director Retirement, Chefaktuar WTW

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