Neuer Beitrag zur Pflegeversicherung
Wichtige Änderungen im Überblick
Inhalte der Pflegereform
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist am 01.07.2023 in Kraft getreten. Neben der Verbesserung von Leistungen für Pflegebedürftige und ihren Angehörigen wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung angehoben. Zudem hängt der Beitrag nun auch von der Anzahl der Kinder und deren Alter ab. Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Zum 1. Juli 2023 steigt der Pflegebeitragssatz von aktuell 3,05 % auf
3,4 %. - Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt zum 1. Juli 2023 von 0,35 % auf 0,6 %. Damit ergibt sich ein Beitragssatz für Versicherte ohne Kinder von 4,0 %.
- Dieser Beitragszuschlag von 0,6 % entfällt lebenslang für alle Eltern.
- Ausnahme bilden Versicherte, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie zahlen den Beitragssatz von 3,4 %, unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht.
- Einführung eines gestaffelten Beitragsabschlags für Eltern mehrerer Kinder, solange diese unter 25 Jahre alt sind.
Das Video zeigt, ob und welcher Handlungsbedarf sich durch die Pflegereform für Leistungsempfänger:innen ergibt.