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Artikel

Willis Towers Watson baut Angebot für Pensionskassen weiter aus

18. Juni 2020

Neue Rahmenbedingungen zwingen Pensionskassen zur Anpassung ihrer Verwaltung. Willis Towers Watson holt Pensionskassenexperten Thomas Obenberger an Bord.
Retirement|Investments
N/A

FRANKFURT AM MAIN, 18. Juni 2020 – Pensionskassen werden in den kommenden Monaten einige rechtliche Änderungen in ihren Betrieb implementieren müssen. Hierzu zählen zum einen der neue gesetzliche Insolvenzschutz für Pensionskassenzusagen, aber auch umfassendere Anforderungen an ihre Geschäftsorganisation und Risikobewertung, die durch zwei anstehende BaFin-Rundschreiben präzisiert werden. Um dem dadurch steigenden Beratungsbedarf noch besser gerecht werden zu können, holt Willis Towers Watson mit Thomas Obenberger einen weiteren renommierten Pensionskassenexperten an Bord.

„Als führender Berater stärken wir damit die für uns strategisch wichtige Aufstellung im Pensionskassenmarkt weiter“, sagt Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson. „In einem Umfeld, in dem Pensionskassen wegen des anhaltenden Niedrigzinsniveaus, den Folgen der Corona-Krise und steigender regulatorischer Anforderungen zunehmend externe Expertise benötigen, setzen wir damit ein klares Zeichen, dass Willis Towers Watson als Partner und Experte für Pensionskassen zur Verfügung steht.“

„Pensionskassen benötigen wegen des anhaltenden Niedrigzinsniveaus, den Folgen der Corona-Krise und steigender regulatorischer Anforderungen zunehmend externe Expertise.“

Dr. Heinke Conrads
Leiterin Retirement Deutschland und Österreich

Umfassende Änderungen der Rahmenbedingungen für Pensionskassen ab Sommer 2020

Die neue gesetzliche Ausfallhaftung, die voraussichtlich im Sommer 2020 in Kraft treten wird, betrifft Pensionskassen, die nicht dem Sicherungsfonds nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (Protektor) angehören und die auch nicht in Form einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien errichtet sind. Finanziert wird sie durch Beiträge der Trägerunternehmen, welche diese bereits ab dem Kalenderjahr 2021 zu entrichten haben. Neben diesem finanziellen Aufwand ergibt sich für die Arbeitgeber bzw. die Pensionskasse auch noch ein Mehr an Administration infolge des Umstands, dass die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlung durch ein gesondertes Verfahren ermittelt werden muss.

Aber auch in regulatorischer Hinsicht werden sich die Pensionskassen in Kürze gesteigerten Anforderungen gegenübersehen. So werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie voraussichtlich im August zwei Rundschreiben veröffentlicht werden. Eines wird sich mit den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation befassen und dabei einige neue organisatorische Anforderungen stellen (etwa wenn die intern verantwortliche Person gleichzeitig ähnliche Aufgaben in EbAV und Trägerunternehmen ausübt), die insbesondere für kleinere Firmenpensionskassen ohne Personal herausfordernd sein dürften. Das zweite Rundschreiben – zur eigenen Risikobeurteilung – wird aller Voraussicht nach über die bisherigen Beurteilungen und Bewertungen hinausgehende neue Ansätze zur Risikobeurteilung verlangen, welche sehr weitgehend sind und die Pensionskassen aufgrund des insoweit erforderlichen zusätzlichen Verwaltungsaufwands unter Umständen auch überfordern können. Pensionskassenverantwortliche werden sich mit all diesen Neuerungen detailliert auseinandersetzen und Prozesse anpassen müssen, damit die Verwaltung ihrer Einrichtung auch in Zukunft möglichst schlank und effizient bleibt.

Mehraufwand für Umstellung sowie laufenden Mehraufwand meistern

„Sämtliche Änderungen beinhalten im aktuell ohnehin schon schwierigen Umfeld zum Teil gravierende neue Anforderungen und Herausforderungen für die Pensionskassen, die sich nicht nur in einem einmaligen Umstellungsaufwand erschöpfen. Zukünftig ist darüber hinaus ein laufender Mehraufwand zu meistern. Wir freuen uns deshalb, dass wir im Sinne unserer Kunden mit Thomas Obenberger einen langjährig erfahrenen Berater für Pensionskassenthemen gewonnen haben“, sagt Conrads. „Willis Towers Watson hat in den vergangenen Jahren dem wichtigen Pensionskassenmarkt in Deutschland nachhaltig Expertise und Foren zum Austausch geboten. Auf diesem Weg gehen wir nun konsequent weiter voran.“

Vita Thomas Obenberger

Thomas Obenberger blickt auf mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in der betrieblichen Altersversorgung zurück, davon auf über 18 Jahre Erfahrung bei der Betreuung von Pensions- und Sterbekassen. Der 48jährige Volljurist (Universität München) verfügt zudem über langjährige Erfahrung als rechtlicher Berater von über 20 Pensions- und Sterbekassen. Darüber ist Obenberger als Fachautor zahlreicher bAV-Publikationen aufgetreten.

Über Willis Towers Watson

Willis Towers Watson (NASDAQ: WLTW) gehört zu den weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Advisory, Broking und Solutions. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, aus Risiken nachhaltiges Wachstum zu generieren. Unsere Wurzeln reichen bis in das Jahr 1828 zurück – heute ist Willis Towers Watson mit rund 45.000 Mitarbeitern in mehr als 140 Ländern aktiv. Wir gestalten und liefern Lösungen, die Risiken beherrschbar machen, Investitionen in die Mitarbeiter optimieren, Talente fördern und die Kapitalkraft steigern. So schützen und stärken wir Unternehmen und Mitarbeiter. Unsere einzigartige Perspektive bietet uns einen Blick auf die erfolgskritische Verbindung personalwirtschaftlicher Chancen, finanzwirtschaftlicher Möglichkeiten und innovativem Wissen – die dynamische Formel, um die Unternehmensperformance zu steigern. Gemeinsam machen wir Potenziale produktiv.

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