Hintergrund
Willis Towers Watson Deutschland (WTW) bekennt sich zu den Inhalten und Zielen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG). Wir führen unsere Geschäfte weltweit im Einklang mit den im LkSG und in seiner Anlage aufgeführten Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt.
Sollten Sie auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken, oder auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinweisen wollen, die durch unser Handeln oder das eines unserer unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer entstanden sind, so erfahren Sie nachstehend, wie Sie eine Beschwerde bzw. einen Hinweis einreichen können und wie wir Ihre Beschwerde / Ihren Hinweis bearbeiten werden.