Nachhaltigkeitspolitik
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Anlageberatungstätigkeiten
Für die WTW Gruppe bedeutet nachhaltiges Investieren (Sustainable Investment), langfristige Investmentstrategien umzusetzen, die Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Faktoren ("ESG") zu integrieren sowie mit der Ausgestaltung von Investitionsentscheidungen reale Auswirkungen auf die Gesellschaft und den Planeten zu berücksichtigen. Dies ist unseres Erachtens integraler Bestandteil eines professionellen Risikomanagements und leistet einen positiven Beitrag für einen stabilen Finanzmarkt. Wir glauben, dass die Prinzipien, die Sustainable Investments zugrunde liegen, den Grundstein für eine erfolgreiche langfristige Anlagestrategie bilden und dass Sustainable Investment-Überlegungen das Risikoprofil und die Rendite der Portfolien unserer Kunden wesentlich verbessern.
Sustainable Investment ist für unseren Investmentprozess von zentraler Bedeutung und wird in allen Stufen des Investitionsentscheidungsprozesses konsequent eingesetzt: Von der Festlegung von Grundannahmen und Leitlinien, über das Risikomanagement, Portfoliokonstruktion und Managerauswahl bis hin zur Implementierung und Überwachung. Wir betrachten Sustainable Investment als integralen Bestandteil unserer Entscheidungen und nicht als separate oder losgelöste Überlegung.
Sustainable Investment ist in den Prozessen unserer Investment-Research Abteilung, in unseren Beratungsdienstleistungen und unseren Produktlösungen verankert. In unseren Recherchen und Analysen betrachten wir das gesamte Spektrum potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen, die sowohl finanzieller als auch nicht-finanzieller Art sein können. Sofern nicht kundenspezifische Ziele oder Anforderungen es erfordern, versuchen wir, diejenigen Risiken und Chancen zu identifizieren und zu integrieren, die wir als finanziell wesentlich einschätzen.
Insbesondere wären dies Transitionsrisiken und physische Risiken, die auf die Portfolien unserer Kunden wirken können.
Weitere Einzelheiten zu unserer Nachhaltigkeitsstrategie finden Sie als Download in unserer konzernweiten Richtlinie zu Nachhaltigkeitsrisiken.
Unsere letzten Veröffentlichungen im Bereich der Nachhaltigkeitspolitik sind hier abrufbar.
Mögliche Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Die Auswirkungen bei Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos können vielfältig sein und variieren je nach spezifischem Risiko und Anlageklasse. Generell gilt: Tritt ein Nachhaltigkeitsrisiko in Bezug auf einen Vermögenswert ein, hat dies negative Auswirkungen auf dessen Wert und kann zu einem vollständigen Verlust führen. Nachhaltigkeitsrisiken können zu physischen Verlusten führen, einschließlich Schäden an Immobilien und Infrastruktur. Auch kann das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos zu finanziellen und betrieblichen Risiken, inklusive negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit führen.
Hierbei sind Nachhaltigkeitsrisiken als eine eigenständige Risikoart zu betrachten, können aber auch Auswirkungen auf nachgelagerte Risikoarten, wie z.B. Reputationsrisiken oder Prozessrisiken haben. Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher bedeutet, dass der Eintritt eines Reputationsrisikos zu erheblichen Schäden für die betroffenen Unternehmen führen kann.
Für ein Trägerunternehmen einer betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtung bzw. eines Portfolios kann zum Beispiel ein Reputationsschaden zu einem Nachfragerückgang nach Produkten oder Dienstleistungen, Verlust von Schlüsselpersonal, Ausschluss von potenziellen Geschäftsmöglichkeiten, erhöhten Betriebskosten und/oder erhöhten Kapitalkosten führen. Das Unternehmen könnte auch unter den Auswirkungen von Bußgeldern und anderen regulatorischen Sanktionen leiden. Die Zeit und die Ressourcen des Managementteams für die Bewältigung des Nachhaltigkeitsrisikos, einschließlich Änderungen der Geschäftspraktiken und der Bewältigung von Untersuchungen und Rechtsstreitigkeiten, können von der Weiterentwicklung des Geschäfts ablenken.
Ein Nachhaltigkeitsrisiko kann auftreten und sich auf eine bestimmte Anlage auswirken oder eine breitere Auswirkung auf einen Wirtschaftssektor, geografische Regionen und Wirtschaftsräume haben.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Vergütungspolitik
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Vergütungspolitik finden Sie weiter oben in unserer Richtlinie zur Vergütungspolitik.
Informationen bzgl. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Zur Umsetzung der Vorgaben von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 sowie Art. 6 Abs. 2 UAbs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungs-VO“) informieren wir Sie im Folgenden über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Anlageberatung und Investitionsentscheidungen einbezogen werden sowie über die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite Ihrer Finanzprodukte.
Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus dem Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben können. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken ist in den Prozessen unserer Investment-Research-Abteilung, in unseren Beratungsdienstleistungen und unseren Produktlösungen verankert. In unseren Recherchen und Analysen betrachten wir das gesamte Spektrum potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen, die sowohl finanzieller als auch nicht-finanzieller Art sein können. Sofern nicht kundenspezifische Ziele oder Anforderungen es erfordern, versuchen wir, diejenigen Risiken und Chancen zu identifizieren und zu integrieren, die wir als finanziell wesentlich einschätzen.
Die Auswirkungen bei Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos können vielfältig sein und variieren je nach spezifischem Risiko und Anlageklasse. Generell gilt: Tritt ein Nachhaltigkeitsrisiko in Bezug auf einen Vermögenswert ein, hat dies negative Auswirkungen auf dessen Wert und kann zu einem vollständigen Verlust führen. Nachhaltigkeitsrisiken können zu physischen Verlusten führen, einschließlich Schäden an Immobilien und Infrastruktur. Auch kann das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos zu finanziellen und betrieblichen Risiken, inklusive negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit führen.
Hierbei sind Nachhaltigkeitsrisiken als eine eigenständige Risikoart zu betrachten, können aber auch Auswirkungen auf nachgelagerte Risikoarten, wie z. B. Reputationsrisiken oder Prozessrisiken haben. Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher bedeutet, dass der Eintritt eines Reputationsrisikos zu erheblichen Schäden für die betroffenen Unternehmen führen kann.
Für ein Trägerunternehmen einer betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtung bzw. eines Portfolios kann zum Beispiel ein Reputationsschaden zu einem Nachfragerückgang nach Produkten oder Dienstleistungen, Verlust von Schlüsselpersonal, Ausschluss von potenziellen Geschäftsmöglichkeiten, erhöhten Betriebskosten und/oder erhöhten Kapitalkosten führen. Das Unternehmen könnte auch unter den Auswirkungen von Bußgeldern und anderen regulatorischen Sanktionen leiden. Die Zeit und die Ressourcen des Managementteams für die Bewältigung des Nachhaltigkeitsrisikos, einschließlich Änderungen der Geschäftspraktiken und der Bewältigung von Untersuchungen und Rechtsstreitigkeiten, können von der Weiterentwicklung des Geschäfts ablenken.
Ein Nachhaltigkeitsrisiko kann auftreten und sich auf eine bestimmte Anlage auswirken oder eine breitere Auswirkung auf einen Wirtschaftssektor, geografische Regionen und Wirtschaftsräume haben.
Informationen gemäß Verordnung (EU) 2020/852
WTWI erbringt unter diesem Vertrag ggf. auch die Portfolioverwaltung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 8 der Richtlinie 2014/65/EU. Die von uns ggf. zu verwaltenden Portfolien qualifizieren als „Finanzprodukte“ im Sinne des Art. 2 Nr. 12 der Offenlegungs-VO. Daher möchten wir Sie hinsichtlich der verwalteten Portfolien zur Umsetzung der Vorgaben von Art. 7 der Verordnung (EU) 2020/852 auf Folgendes hinweisen: die diesen Finanzprodukten zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.