Die finanzielle Sicherheit stellt einen wichtigen Aspekt im Leben Ihrer Mitarbeitenden und deren Angehörigen dar. Hierzu zählen u.a. die Hinterbliebenen- und die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für den einzelnen sich diesen Schutz einzukaufen. Neben der privaten Option können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden eine signifikante Mehrleistung anbieten, indem Sie Ihnen eine attraktive Risikoabsicherung anbieten und somit Ihrer Belegschaft Sorgen abnehmen.
Letztendlich können im Kontext des umkämpften Bewerbermarktes solche Benefits den Ausschlag geben, ob Mitarbeitende Sie als neuen Arbeitgeber auswählen oder sich entscheiden im Unternehmen zu bleiben. Im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten Todesfall- und Berufsunfähigkeitsabsicherung besteht der Vorteil – neben der vereinfachten Administration für sie als Arbeitgeber – dass die Arbeitnehmer einen erleichterten Zugang erhalten können zum Beispiel reduzierte oder gar kompletter Entfall der Gesundheitsprüfung.
Wozu braucht man eine Hinterbliebenenabsicherung?
Wer eine Familie hat, sollte Vorkehrungen für den eigenen Todesfall treffen. Denn erst nach fünf Jahren besteht ein Anspruch auf die Todesfallleistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die ohnehin meist zu gering ausfällt. Witwen- und Waisenrenten unterliegen zudem starken Restriktionen der gesetzlichen Rentenversicherung. Sind die notwendigen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt, erhalten Hinterbliebene mitunter keine Leistungen. Daher ist eine zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung wichtig, um den Hinterbliebenen Sorgen zu ersparen.
Eine Risiko-Lebensversicherung ist wichtig zur Absicherung der Familie oder der Immobilie. Mögliche Absicherungsvarianten für den Todesfall sind eine feste Versicherungssumme oder eine Versicherungssumme in Abhängigkeit zum Gehalt.
Invaliditätsabsicherung für Ihre Mitarbeitenden
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Krankheiten wie Rückenleiden und psychische Erkrankungen lösen insgesamt etwa die Hälfte aller Berufsunfähigkeiten aus, so dass auch bei den vermeintlich ungefährlichen Berufen mit Bürotätigkeiten das Risiko einer Berufsunfähigkeit häufig unterschätzt wird.
Fakt ist die gesetzliche Rente allein reicht nicht. Statistisch gesehen wird jeder Vierte der rund 41 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland berufsunfähig. Bei Berufsunfähigkeit geht das Leben weiter, aber unter erschwerten Bedingungen. Trotz der massiv reduzierten Einnahmen bei einer Berufsunfähigkeit muss die Familie versorgt und die laufenden Kosten bezahlt werden. Die Leistung bei voller Erwerbsminderungsrente durchschnittlich lediglich ca. 29 % des letzten Bruttogehaltes.
Daher gehören Invaliditätsabsicherungen schon seit einiger Zeit in das Standardportfolio zusätzlicher Arbeitgeberleistungen. Meist sind diese in den „klassischen“ Pensionsplan integriert. Seit einigen Jahren etabliert sich eine weitere Variante, es wird ein eigenständiger Plan abgebildet und eine separate Zusage erteilt. Dadurch wird ein, für Mitarbeitende transparentes und vor allem gerechtes Benefits-Paket angeboten, das aktuellen Compliance-Anforderungen entspricht.
Abgesichert wird diese Invaliditätsabsicherung durch eine kongruente Rückdeckungsversicherung, deren Beiträge als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Um auf flexible Mitarbeiterbestände und Gehaltsanpassungen reagieren zu können, lassen sich jährliche Zusagen durch jährliche Rückdeckungsversicherungen absichern. Beide Absicherungen lassen sich auch gemeinsam abbilden und in einem Plan, bzw. einer Versicherungslösung kombinieren.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Unterstützung in der Analyse der Ist-Situation
- Gemeinsame Erarbeitung der Zielgruppen und effektiver Benefits-Pakete inklusive der Finanzierung
- Workshops zur Analyse und Detaillierung der bestehenden und zukünftigen Benefits-Pakete
- High Level Benchmarking zum Vergleich mit Wettbewerbern
- Marktabfragen zur Findung von Anbietern für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis
- Implementierung der Benefits-Pläne
- Laufende Administration, regelmäßige Auswertungen und Austausch sowie Beratung bei Änderungs- und Anpassungsbedarf, neuen Trends und Änderungen in der Gesetzgebung oder Neuerungen in der Produktlandschaft