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Artikel | Benefits Perspectives

Garantiezins abgesenkt – was heißt das für die bAV?

Neue Balance zwischen Rendite und Sicherheit

Von Christopher Schumbert | 22. Februar 2022

Versicherer setzen stärker auf kapitalmarktnahe bAV-Produkte. Worauf ist nun bei bAV-Versicherungslösungen zu achten?
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Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeld bleibt das Thema „Garantien“ ein Dauerbrenner. Seit dem 1.1.2022 dürfen Versicherer nur noch einen Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent anbieten. In der Folge haben viele Versicherer ihre Garantien noch einmal angepasst oder sich aus Produkten mit hohen Garantieverpflichtungen ganz zurückgezogen.

Neue Produkte am Schnittpunkt unterschiedlicher Interessen

Dies treibt den Wandel der klassischen Lebensversicherung – über Produkte mit Beitragsgarantie hin zu neuen Produkten mit reduzierten Garantien und erweiterten Anlagemöglichkeiten in der Anwartschaftsphase – weiter voran. Die neuen Produkte sollen eine zeitgemäße Balance zwischen Rendite und Sicherheit bieten und dabei sehr unterschiedliche Interessen berücksichtigen:

  • Arbeitnehmer wünschen sich nach wie vor Garantien und gleichzeitig möglichst hohe Leistungen.
  • Versicherer versuchen, die anfänglichen Garantien zu reduzieren, um weniger Solvenzkapital zu binden. Durch die Anlage in mehr chancenorientierte Anlagen entstehen höhere Renditeerwartungen. Diese nutzen Versicherer, um die neuen Produkte zu bewerben.
  • Arbeitgeber haben vermehrt den Wunsch, Risiken zu vermeiden oder auszulagern und nicht selbst Garantien geben zu müssen.

Als Antwort auf diese unterschiedlichen Präferenzen haben die Lebensversicherer Produkte mit unterschiedlichen Garantieniveaus entwickelt. Durch die Anlage im konventionellen Deckungsvermögen des Versicherers werden Garantien abgesichert. Gleichzeitig werden durch die Investition in eher realwertorientierte Sondervermögen die Renditechancen erhöht.

Für bAV-Verantwortliche stellen sich nun einige zentrale Fragen:

Was sollten bAV-Verantwortliche zur Umstellung auf die neue Garantiewelt wissen?

Der Übergang auf die neue Garantiewelt betrifft vor allem Neuverträge.

Auch bei bestehenden Verträgen kann – bei außerplanmäßigen Erhöhungen – das Thema aufkommen, denn oft werden ältere Tarifgenerationen für das Neugeschäft geschlossen. Der Übergang wird häufig durch den Anbieter „getrieben“. Dabei gilt es, sinnvolle Alternativen oder Übergangsregelungen zu diskutieren, um mit den betrieblichen Entscheidungsgremien verhandeln zu können.

Welche Themen/Punkte werden bei einer bestehenden bAV berührt?

Neben der Anpassung des Rahmenvertrages mit dem Versicherer sind weitere Entscheidungsbereiche zu berücksichtigen, wie die folgende Checkliste zeigt:

  • Wurden der Geschäftsleistung die Änderungen und etwaigen Risiken kommuniziert?
    Neue Produkte haben ein anderes (anfänglich reduziertes) Garantieniveau und sollten genau geprüft werden. Außerdem ist die Rechtsprechung zum Thema Garantieniveau noch nicht abgeschlossen.
  • Wurde der Betriebsrat (sofern vorhanden) über die Hintergründe informiert?
    Dieser sollte die Entwicklung unbedingt mittragen, da er oft bei Fragen von Mitarbeitenden als Anlaufstelle fungiert.
  • Wurden die bestehenden Versorgungsregelungen redaktionell und inhaltlich auf etwaigen Anpassungsbedarf geprüft?
    Ggf. sind hier entsprechende Nachträge zu den Zusagen zu erstellen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Gibt es besondere Personenkreise, die von neuen Produktlösungen weniger profitieren?
    Dies könnte sich z. B. bei rentennahen Jahrgängen abzeichnen.
  • Wurde die Kommunikation gegenüber den Mitarbeitenden ausreichend angepasst?
    Neue Produktgestaltungen bedürfen of einer intensiveren Information. Es gilt, Mitarbeitende bei dem Paradigmenwechsel „mit auf die Reise zu nehmen“: Nicht die Garantie, sondern die Ausgewogenheit aus Chance und Sicherheit stehen nun im Vordergrund.

Was tun, wenn in bestehende Rahmenverträge keine neuen Mitarbeitenden mehr aufgenommen werden können?

Als Folge der Produktveränderungen haben viele Anbieter ihre klassischen Tarifgestaltungen für Neuzugänge geschlossen oder die Erhöhung bestehender Verträge deutlich eingeschränkt. In diesem Fall empfiehlt es sich, den Mitarbeitenden Alternativen anzubieten und auch deren Unterschiede, Chancen und Risiken aufzuzeigen.

Oftmals ist dabei ein Wechsel in neue Produktgestaltungen langfristig als vorteilhaft zu sehen

Oftmals ist dabei ein Wechsel in neue Produktgestaltungen langfristig als vorteilhaft zu sehen. Hier sind im Einzelfall, insbesondere bei rentennahen Mitarbeitenden, besondere Fallgestaltungen zu prüfen.

Was ist mit Blick auf die Neueinführung eines versicherungsförmigen Pensionsplans zu beachten?

Die Konzeptionierung bedarf einer größeren Detailtiefe, insbesondere bei der Produkt- und Anbieterauswahl. Neben den eher noch klassisch orientierten Verträgen treten verstärkt hybride Produkte in den Markt; die Grenzen zur wertpapiergebundenen Rückdeckung verschwimmen. Dabei hat die Versicherungslösung mit (stärkerer) Kapitalmarktorientierung den Vorteil, dass sie in gewissem Umfang als Verwaltungsplattform fungiert und auch eine spätere Rentenoption ermöglicht, mit welcher lebenslange Altersversorgungsleistungen inkl. der späteren Rentenanpassungsverpflichtungen sicher gestaltet werden können.

Was könnten Mitarbeitende fragen – wie informiert man sie am besten?

Mitarbeitende sollten in die Lage versetzt werden, die Struktur des Produktes und die jeweilige Balance zwischen Rendite und Sicherheit zu verstehen. Sofern Wahlentscheidungen in der Kapitalanlage ermöglicht werden, sollten die Wesensmerkmale dokumentiert werden, um eine spätere Haftung durch den Arbeitgeber zu vermeiden. Neben den klassischen Kommunikationsmedien wird eine individuelle und auch technisch unterstützte Beratung immer wichtiger.

Autor


Senior Director Retirement, Pension Brokerage

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